Studenten und Wehrpflicht

Ratgeber für Studenten, die Probleme mit der Wehrpflicht haben

Fünfte Auflage, Redaktionsschluß dieser Ausgabe: 8. Dezember 1998

Alle Rechte für diese Ausgabe liegen beim Autor. Das Copyright ist am Ende des Textes zu finden.

Vorwort

In diesem Heft wollen wir Dir (Student, männlich) Hinweise und Ratschläge geben, wie Du mit der Wehrpflicht in Deiner Studienzeit umgehen kannst. In den letzten Jahren wurden viele Studenten aus dem Studium heraus zur Bundeswehr oder zum Zivildienst einberufen.Komischerweise haben die meisten Studenten keinen Bock, ihre Ausbildung für diese beiden Einrichtungen zu unterbrechen. Wir möchten Dir helfen, damit Du Dir diese Studienunterbrechung ersparen kannst. Wir haben allerdings keine Patentrezepte. Oft ist es notwendig, hart an den Grenzen des Gesetzes entlang zu balancieren.

Unser Wissen ist Ergebnis von zum Teil langer Beratungspraxis, Seminaren, Literatur- und Paragraphenstudium sowie eigener Erfahrung. Uber die gesamte Thematik wurden schon viele dicke Bücher geschrieben, so daß wir hier keine Vollständigkeit anstreben und auch nur die Themen anschneiden können, die für Studenten relevant sind. Ein Literaturverzeichnis findest Du bei hier. Da die Rechtslage und die Rechtsauslegung durch die entsprechenden Ämter sehr dynamisch sind, kann es sein, daß sich einige Fehler eingeschlichen haben oder Tips eine Woche nach der Veröffentlichung nur noch historischen Wert besitzen. Wir sind deshalb über jede Kritik froh. Abgeladen werden kann sie beim Autor: stephan@denk-stein.com 

Eine Beratung zur Wehrpflicht hat viel mit der Einstellung der Berater zu dieser Thematik zu tun. Wenn Du eine der im Anhang angegebenen Beratungsstellen nutzt, kann es Dir durchaus passieren, daß Du zu bestimmten Punkten andere Auffassungen hören wirst. Die letzte Entscheidung, wie Du Dich verhältst, muß immer von Dir selber getroffen werden. Wir danken allen, die sich an der Arbeit zu diesem Heft beteiligt haben. Insbesondere zählen dazu die Berater des Ökumenischen Informationszentrums Dresden und des Freundeskreises Wehrdiensttotalverweigerer Dresden, die sich die Mühe gemacht haben, den Inhalt kritisch durchzusehen und zahlreiche Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Besonderer Dank gilt unserer Partei- und Staatsführung, ohne deren Politik dieses Heft nicht nötig gewesen wäre. Danke!

Vorwort zur 4. Auflage

Bei den Änderungen und Aktualisierungen dieser Auflage hat uns wieder Peter Tobiassen von der KDV-Zentralstelle in Bremen geholfen.

Vielen Dank!

 

Der normale Weg zum Soldaten

Wer ist wehrpflichtig?

Wer männlich ist, Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (GG), seinen 18. Geburtstag hinter sich und seinen Aufenthalt im Gültigkeitsbereich des Wehrpflichtgesetzes hat, ist wehrpflichtig.


Die Erfassung

Kurz nach Deinem 17. Geburtstag wirst Du im Normalfall erfaßt. Das Einwohnermeldeamt schickt Deine Daten automatisch an Dein  zuständiges Kreiswehrersatzamt (KWEA) und informiert Dich darüber.


Die Musterung

Nach der Erfassung bekommst Du ein Schreiben zur "Vorbereitung Ihrer Musterung" incl. Fragebogen zur Musterungsvorbereitung (Art der Ausbildung, u.s.w.). Unabhängig davon soll die Musterung zwischen 17 und 21 Jahren und ca. 9 bis 11 Monate vor dem erstmöglichen Einberufungstermin durchgeführt werden. Zu Beginn der Musterung wirst Du gefragt, ob Du Anträge stellen willst. Damit sind vor allem Zurückstellungs- und Befreiungsanträge gemeint, die man nicht schon vorher eingereicht hat. Den KDV-Antrag kann man auch nach der Musterung stellen, man sollte diesen aber nicht hinausschieben. (Dazu mehr im Kapitel KDV.)

Die Musterung ist nicht freiwillig und hat zur Aufgabe, Deine körperliche und geistige Verwendungsfähigkeit einzuschätzen. Die Tauglichkeit wird in sechs Stufen eingeteilt:

T1 voll verwendungsfähig
T2 verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten
T3 verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten
T4 vorübergehend nicht verwendungsfähig
T5 nicht verwendungsfähig
T7 verwendungsfähig für bestimmte Tätigkeiten des Grundwehrdienstes unter Freistellung von der Grundausbildung

Du solltest bei der Musterung alle Krankheiten, Beschwerden und Allergien angeben, die eventuell zu einer Ausmusterung führen könnten.

Dazu können auch psychische Beeinträchtigungen wie Gruppenunfähigkeit, bestimmte Ängste oder Zwangshandlungen zählen. Bringe Atteste von Deinen behandelnden Ärzten, Röntgenbilder, die Dein Leiden dokumentieren können mit und fordere im Zweifelsfall die Untersuchung durch einen Spezialisten.

Überlege Dir vorher, wie Du bei der Musterung auftreten willst. Du mußt Dir nicht alles gefallen lassen. Wenn Du der Meinung bist, daß eine Anweisung gegen Deine Würde verstößt, sage das den Untersuchenden und leiste ihr keine Folge.

Nach der Musterung erhälst Du einen Musterungsbescheid (gleich im Anschluß oder nach ein paar Wochen). Auf ihm steht, welche Tauglichkeitsstufe Du hast. Innerhalb von vierzehn Tage nachdem Du ihn in Händen hälst, kannst Du Widerspruch gegen das Musterungsergebnis einlegen.

Falls Du nicht so bald wie möglich einberufen werden willst, solltest Du dies auch tun. Das ist nämlich ein günstiger Zeitpunkt, um Deine Heranziehung zur Bundeswehr zu verschieben. Solange Dein Musterungsbescheid nicht rechtskräftig ist, kannst Du nämlich weder zum Wehr- noch zum Zivildienst herangezogen werden. Du solltest zunächst innerhalb von 14 Tagen einen Brief an Dein KWEA schicken, in dem Du formal Widerspruch gegen Dein Musterungsergebnis einlegst. Das Datum des Poststempels zählt dabei nicht, den Brief also spätestens drei Tage vorher als Einschreiben abschicken oder direkt beim KWEA abgeben (Quittung geben lassen). Das KWEA wird Dich dann irgendwann auffordern die Begründung innerhalb einer gewissen Frist nachzureichen.

Widerspruchsgründe können z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen sein, die Deiner Meinung nach bei der Musterung nicht erkannt oder unzureichend gewürdigt wurden. Meistens wird das KWEA damit nicht einverstanden sein, und Gutachten von einem Facharzt verlangen oder einen Nachmusterungstermin ansetzen, was natürlich alles viel Zeit kostet...

Wenn Du dann irgendwann rechtskräftig gemusterst bist, kannst Du immer noch Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Von hier an ist es angebracht, auf die Hilfe einer Wehrdienstberatungsstelle oder besser eines Anwalts zurückzugreifen.

Auch bei sozialen Härtefällen ist ein Gang vor Gericht möglich, da finanziell Minderbemittelte Prozesskostenbeihilfe beantragen können.Adressen von Anwälten und Beratungsstellen findest Du zum Beispiel in der tilt-Rechtsanwaltsliste.


Eignungsuntersuchung und -feststellung

Wenn Du tauglich gemustert worden bist, wird Dir irgendwann eine Aufforderung zugestellt, an einer Eignungsuntersuchung und -feststellung (Euf) teilzunehmen. Die Euf kann aber auch gleich Teil der Musterung sein. Bei der Euf wird Dein geistiges Potential gescheckt. Wer nicht hingeht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Falls die Euf nicht stattfindet (weil man Dich vergißt oder Du nicht gehst), hat  das rechtlich keinen Einfluß auf Deine spätere Einberufung.


Die Einberufung zur Bundeswehr

Wenn Dein KWEA beschließt, daß die Bundeswehr Dich braucht, erhältst Du einen Einberufungsbescheid. Auf ihm steht, wann und wo Du Dich zu melden hast. Der Grundwehrdienst dauert zur Zeit 10 Monate. Es gibt bei einer Einberufung jede Menge Regeln, an die sich die Bundeswehr zu halten hat, damit sie Dich rechtskräftig einziehen kann. Verstößt sie gegen eine, dann hast Du Grund, einen Widerspruch einzulegen und eventuell Deine Einberufung annulieren zu lassen. Außerdem hast Du selbst viele Möglichkeiten, auf den Termin Deiner Einberufung Einfluß auszuüben.

Es gelten folgende Altersgrenzen für die Einberufung (§ 5 (1) WPflG):

Normalerweise kannst Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eingezogen werden. Diese Grenze kann um die Dauer Deines KDV-Antragverfahrens verlängert werden, wenn Du wegen des Antrages nicht vorher einberufen werden konntest.

Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmeregelungen. Du kannst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres eingezogen werden, wenn Du

Blauer Pin wegen einer Zurückstellung nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konntest oder

Blauer Pin Tage schuldhafter Abwesenheit nachzudienen hast oder

Blauer Pin auf Deine KDV-Anerkennung im 25. Lebensjahr verzichtest oder

Blauer Pin Dich ohne Erlaubnis des KWEA über 3 Monate außerhalb der BRD aufgehalten hast.

Bis zum 32. Geburtstag kannst Du geholt werden, wenn Du wegen Deiner beruflichen Ausbildung militärfachlich verwendet werden kannst (das betrifft nur Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker) oder wegen einer Verpflichtung als Helfer im Zivil-, Katastrophenschutz oder Entwicklungsdienst nicht vor Deinem 25. Geburtstag herangezogen worden bist und Du diese Verpflichtung nicht erfüllt hast. Für eine Einberufung muß Dein KWEA bestimmte Fristen einhalten. Liegt Deine Musterung länger als zwei Jahre zurück, dann hast Du das Recht, nochmals ärztlich untersucht zu werden. Es könnten sich ja einige Veränderungen ergeben haben. Dazu mußt Du gehört werden. Dieses "hören" meint, daß man Dir einen Brief schickt, in dem sich das KWEA auf § 13 Absatz 3 der Musterungsverordnung (MustV) bezieht und Dich fragt, ob Du ein gesundheitliches Problem hast, das Deiner Einberufung entgegenstehen würde. So ein Brief ist ein sicheres Zeichen, daß es Dir bald an den Kragen gehen soll! Haben sich bei Dir gesundheitliche Probleme eingestellt, solltest Du einen Antrag stellen, nochmals untersucht zu werden. Wenn Du nicht antwortest, ist für das KWEA die Sache erledigt und sie halten Dich für einberufbar. Das Anhören bezieht sich aber auch auf andere Gründe, die Deiner Einberufung entgegenstehen. Welche Gründe das sein können, steht weiter unten.

Unabhängig davon kannst Du einen Brief bekommen, der mit "Vorbenachrichtigung für unvorhergesehene Ausfälle gemäß § 21 Abs. 3 Wehrpflichtgesetz (WPflG)" überschrieben ist. Wenn Du diesen Brief erhälst, dann kann das wirkliche Einberufungsschreiben noch wenige Tage vor dem Einberufungstermin bei Dir eintrudeln. Fehlt diese Ausfallsbenachrichtigung, dann muß Deine Einberufung mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden. Wird die Frist von vier Wochen unterschritten, solltest Du unverzüglich Widerspruch gegen die Einberufung beim KWEA einlegen. Die Einberufung hat die juristische Form eines Bescheides. Am Ende eines jeden Bescheides steht eine Rechtsbelehrung. Der kannst Du entnehmen, bis wann und bei wem Du Widerspruch einlegen kannst.

Bei Einberufungen hast Du zwei Wochen dazu Zeit - bis dahin muß Dein Widerspruch am Zielort vorliegen! Wenn Du Zeitnot hast, kannst Du Dein Schreiben persönlich abgeben. Laß Dir die Abgabe unbedingt quittieren! Wenn Du den Postweg wählst, investiere die paar Mark für ein Einschreiben! Falls Du mit dem KWEA über Fax kommunizierst, hebe Dir das Sendeprotokoll auf.Allerding wird es nicht immer als Beweis anerkannt!

Das hier Gesagte gilt für alle Bescheide, also z. B. auch für den Musterungsbescheid. Wir empfehlen Dir, einen Hefter anzulegen. In diesem solltest Du chronologisch den gesamten Briefverkehr mit den Militärbehörden ablegen. Denke bei jedem Deiner Briefe an eine Kopie für Dich! Hebe bei Briefen der Behörden an Dich die Umschläge auf!

Zum Grundwehrdienst einberufen kann Dich nur das KWEA Deines Hauptwohnsitzes.Ruft ein anderes KWEA nach Dir, dann kannst Du Widerspruch einlegen,  weil es nicht zuständig ist. Legst Du keinen Widerspruch in der angebenen Zeit ein, dann ist dieser Einberufungsbescheid gültig!

Zukünftig sollen Musterung, Eignungsuntersuchung, Einplanung für den Wehrdienst und die Aushändigung des Einberufungsbescheides an einem Tag stattfinden können. Dabei sollen bis zu ein Jahr im Voraus Einberufungen möglich sein - wenn der Wehrpflichtige einverstanden ist. Das hat weitreichende Folgen für die KDV-Beratung. Wenn Du schon vor der Musterung verweigerst, hast Du die wenigsten Probleme. Du wirst am Musterungstag nur ärztlich untersucht. Wenn Du bei der Musterung den Verweigerungsantrag abgibst oder dort einen entsprechenden Vordruck unterschreibst, wirst Du ebenso behandelt, hast aber den Vorteil, die Musterung etwas hinausgezögert zu haben, denn voreilige Antragsteller werden meist recht flott tauglich gemustert, um sie schneller durch das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) einplanen zu können.

Wenn Du nicht sicher bist, ob Du verweigern willst, solltest Du Dir auf keinen Fall den Einberufungsbescheid mitgeben lassen. Du solltest den Musterungsbescheid und die Einspruchsfrist von 14 Tage abwarten. Eventuell lohnt sich ein Widerspruch gegen das Musterungsergebnis. Wenn Du Dich direkt nach der Aushändigung des Einberufungsbescheides zur Kriegsdienstverweigerung entscheidest, solltest Du innerhalb von zwei Wochen in getrennten Schreiben gegen Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid Widerspruch einlegen und auch Deinen KDV-Antrag stellen. Nur so kann man seine Interessen wahren, weil der Einberufungsbescheid auf diese Weise aufgehoben werden muß.

Wenn Du eigentlich nichts gegen Dein Musterungsurteil hast, kannst Du sobald die Rücknahme des Einberufungsbescheides schriftlich bestätigt wurde, Deinen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid zurückziehen. Zuständig für die Bearbeitung des KDV-Antrages ist aber der Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung beim Kreiswehrersatzamt. Taktisch klüger ist es daher, erst nur Widerspruch gegen die beiden Bescheide einzulegen und nach der Aufhebung der Einberufung den KDV-Antrag zu stellen. Die Folge: Der KDV-Antrag wird durch das BAZ bearbeitet.

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung hat sofort aufschiebende Wirkung gegen eine eventuelle weitere Einberufung zur Bundeswehr. Falls Du die Widerspruchsfrist für Musterungs- und Einberufungsbescheid verpaßt, kannst Du nur noch einen KDV-Antrag stellen, der dann durch den Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung beim KWEA bearbeitet wird. Dieser Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Der Beistand sollte beim Ausschuß darauf drängen, daß die Entscheidung schnell und möglichst nach Aktenlage getroffen wird.


Befreiungen und Zurückstellungen

Ausgeschlossen vom Wehrdienst gemäß § 10 WPflG sind Personen, die mindestens für ein Jahr von einem deutschen Gericht in den Knast geschickt wurden. Nach § 11 WPflG sind Geistliche und Schwerbehinderte (im Sinne § 1 Schwerbehindertengesetz) vom Wehrdienst befreit.

Auf Antrag befreit wird, wer einzig überlebender Sohn oder Bruder eines an Wehrdienst- oder Kriegsfolgen Verstorbenen ist (§ 11 WPflG). Dazu zählen Unfalltote während Militärübungen und auch tote Blauhelme. Ebenso auf antrag befreit wird man, wenn bereits zwei Brüder gedient haben  (vollen Grundwehrdienst, Zivildienst oder Zeitsoldatendienst bis 2 Jahre). Theologiestudenten werden gemäß § 12 Absatz 2 WPflG auf Antrag  zurückgestellt und später nach § 11 WPflG als Geistliche freigestellt.

Nach § 12 WPflG kannst Du Deine Rückstellung beantragen, wenn Du der Meinung bist, daß Deine Einberufung eine "besondere Härte" wäre. Gründe dafür können persönlich, familär, wirtschaftlich oder beruflich sein. Dazu zählt,

Blauer Pin wenn die Versorgung Deiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt Du aus rechtlichen oder sittlichen Verpflichtungen aufzukommen hast, gefährdet würde.

Blauer Pin für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind.

Blauer Pin Du für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betriebes oder Gewerbebetriebes unentbehrlich bist.

Blauer Pin Deine Ausbildung (z.B Studium) weitgehend gefördert wird.

Jeder Antrag muß innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem die Gründe eingetreten sind, die zu seiner Formulierung führen. Danach erlischt der Anspruch auf Zurückstellung. Im Rahmen des Einberufungsermessens wird aber auch zu spät gestellten Anträgen entsprochen. Den Antrag richtest Du an das KWEA Deines Hauptwohnsitzes. Ein Einschreiben ist sinnvoll.

Besonders wichtig für Studenten ist die Möglichkeit der Zurückstellung für ein weitgehend gefördertes Studium. Man hat sich vor Gericht schon darüber gestritten, wann ein Studium weitgehend gefördert ist. Das Ergebnis ist, daß man ein Drittel der Mindeststudienzeit in Monaten bereits hinter sich haben muß. Die Länge der Mindeststudienzeit kannst Du beim Immatrikulationsamt Deiner Fach-, Hochschule oder Universität erfragen. Oft ist die Mindeststudienzeit gleich der Regelstudienzeit, die Du Deiner Immatrikulationsbescheinigung entnehmen kannst.

Albert A. hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern. Er wurde am 01.10.94 immatrikuliert. Seine Mindeststudienzeit beträgt demnach 60 Monate. Ein Drittel davon sind 20 Monate. Albert kann nun ab dem 01.06.96 einen Antrag auf Rückstellung abschicken. Er muß seinem Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung beilegen. Spätestens am 30.09.96 muß sein Antrag beim KWEA vorliegen, da er nur drei Monate nach dem Eintritt der Gründe diesen Antrag erfolgreich stellen kann. Albert wird vom KWEA bis zum Ende des Studiums zurückgestellt, muß aber pro Semester einen Imma-Schein zum KWEA schicken, damit er beweisen kann, daß er noch Student ist. Nach seinem Diplom könnte das KWEA Albert einberufen.

 

Benno B. hat am 01.04.93 sein Studium begonnen. Im Mai 1993 informiert er das KWEA über sein Studium und bittet um Zurückstellung. Das KWEA muß diesen Antrag ablehnen, da noch nicht ein Drittel der Mindeststudienzeit erreicht ist. Benno hat Pech, denn nun wird sich das KWEA bestimmt beeilen, ihn vor dem Erreichen des rettenden Drittels zur Armee zu schicken. Benno B. darf daher in den nächsten Monaten mit seiner Einberufung rechnen..

Es gibt noch weitere Gründe, nicht zur Bundeswehr zu müssen. Auch bei ihnen mußt Du einen Antrag stellen.

Blauer Pin Du bist verheiratet und hast mindestens für ein Kind zu sorgen. Nur verheiratet zu sein oder nur ein Kind zu haben reicht nicht aus!  Das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, daß eheliche und uneheliche Kinder laut GG gleichgestellt werden müssen, aber bis zur Bundeswehr ist diese Entscheidung noch nicht vorgedrungen.

Blauer Pin Du bist unverheiratet und hast für Dein/e Kind/er das Sorgerecht.

Blauer Pin Du hast in einer anderen Armee Wehrdienst geleistet (wichtig für Aussiedler u.s.w.).


Administrativen Wehrdienstausnahmen

Wehrgerechtigkeit hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben. Und damit es auch so bleibt,  gibt es neben den gesetzlichen Wehr- und Zivildienstausnahmen noch einer Reihe weiterer Regelungen,  die eine befristete oder unbefristete Zusage zur Zurückstellung vom Dienst ermöglichen. Den zum Redaktionsschluß gültigen aktuellen Katalog dieser Ausnahmen möchten wir hier aufführen, auch wenn einige für Studenten nicht relevant sind. Und immer daran denken: Nur mit einem Antrag kommt man in den Genuß einer Wehr- bzw. Zivildienstausnahme.

Blauer Pin Falls Du Sinti, Roma oder Jude bist und Deine Eltern, Großeltern oder Geschwister von den Nazis verfolgt wurden, wirst Du wegen unzumutbarer Härte dauerhaft zurückgestellt. Während bei Wehrpflichtigen jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung die Verfolgung der Verwandten schon dann ohne Prüfung unterstellt wird, wenn die Opfer im Machtbereich des Nationalsozialismus gelebt haben, werden Sinti und Roma benachteiligt. Sie müssen nachweisen, daß ihre Verwandten eine entsprechende Entschädigung der Bundesregierung erhalten haben. Es lebe der deutsche Rassismus.

Blauer Pin Wer eine Ausbildung als Flugzeugführer bei der Deutschen Lufthansa absolviert, braucht ebenfalls nicht zum Bund oder Zivildienst.

Blauer Pin Für die Dauer der ersten angezeigten Amts- oder Wahlperiode werden Jugendvertreter, Betriebs- und Personalratsmitglieder zurückgestellt, wenn sie die Altersgrenze nicht überschreiten.

Blauer Pin Die Teilnahme am Wettbewerb "Jugend forscht" kann nach dem Abitur für einen Einberufungstermin eine Zurückstellung bringen.

Blauer Pin Wer sich auf einen internationalen Berufswettbewerb vorbereitet oder sich daran beteiligt, kann bis zum Wettbewerbsende (unter Beachtung der Altersgrenze) zurückgestellt werden.

Blauer Pin Wer sich als angehender Theologiestudent im Vorpraktikum befindet, wird auf Antrag für die Dauer dieses Vorpraktikums zurückgestellt.

Blauer Pin Theologen, die nach abgeschlossenem Hochschulstudium geduldig und demütig auf eine Einstellung in ein Pfarramt harren, können sich für die Dauer dieser Wartezeit per Antrag zurückstellen lassen. Leider dürfen sie ihre Zeit nicht mit Taxi- oder Kellnerjobs vertrödeln, sondern müssen in einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung schuften.

Blauer Pin Zahnärzte, die nicht im Rahmen der militärfachlichen Verwendung einberufen werden können, haben völlig ausgesorgt.

Blauer Pin Ärzte im Praktikum außerhalb der Bundeswehr werden bis zur Vollapprobation zurückgestellt.

Blauer Pin Wessen Bruder Grundwehrdienst, Zivildienst oder Dienst als SaZ leistet, hat bis zum Ende der Dienstzeit des Bruders keine Sorgen.

Blauer Pin Wer keinen Bruder hat, sollte ein Kind in die Welt setzen, denn in der Zeit der Schwangerschaft und Niederkunft der Ehefrau oder zukünftigen Ehefrau wird man vom Bund verschont. Wer keine Freundin hat, fragt vielleicht mal im Bekanntinnenkreis herum, ob sich nicht eine werdende Mutter finden läßt, die zeitlich befristet die Zukünftige spielen möchte.

Blauer Pin Verheiratete und alleinerziehende Väter mit Sorgerecht brauchen sich gar keine Sorgen mehr machen - für sie ist der letzte Panzer abgefahren.

Blauer Pin  Für die Dauer des Erziehungsurlaubs bzw. Erziehungsgeldes werden Wehrpflichtige zurückgestellt, die Geld oder Urlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in Anspruch nehmen.

Blauer Pin Glück im Unglück hat, wer wegen mangelnder individueller Eignung nicht eingeplant werden kann, weil er nach Bundeswehransicht schwerwiegende intellektuelle Mängel oder Persönlichkeitsmängel mit sich herumträgt. Diese Zurückstellung ist befristet.

Blauer Pin Wer sich zum Schiffsingenieur oder Kapitän ausbilden läßt und dessen Ausbildung bereits weitgehend gefördert ist, kann sich für die Dauer der Ausbildung ebenso zurückstellen lassen wie jemand, der Erfahrungsseezeiten auf Schiffen unter fremder Flagge sammelt.

Blauer Pin Für fahrende Handwerksgesellen wird eine Genehmigung zum Auslandsaufenthalt für die Dauer der Wanderschaft ausgesprochen - eine Nichtheranziehungszusage gibt es nicht.

Blauer Pin Wer auf Arbeitsplatzsuche ist oder Angst um seinen Job hat, wird nicht bevorzugt behandelt. Bund und BAZ kennen kein Pardon, da sich sonst ja bald das ganz deutsche Volk vom Wehrdienst befreien könnte. Nur wer im Anschluß an seine Berufsausbildung der Gnade eines befristeten Arbeitsvertrags von sechs Monaten teilhaftig wurde, kann sich bis zum Ablauf dieses halben Jahres zurückstellen lassen.

Blauer Pin Bei Restdienstzeiten von weniger als zwei Monaten erfolgen keine Nichtheranziehungszusagen durch den Bund. Statt dessen darf man sich auf ein Schreiben mit der Mitteilung freuen, daß von einer Einberufung gänzlich abgesehen wird. Wie schön.


Hauptwohnsitz und Meldung

Du bist verpflichtet, Deinen Wohnsitz auf der Meldestelle des jeweiligen Ortes zu melden, denn Du unterliegst der Wehrüberwachung (meist bis Du 32 Jahre alt bist). Machst Du das nicht, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit und hast mit einer großen Geldbuße bis max. 1000 Mark zu rechnen. Sie wird Deinem Einkommen angepaßt. Als Alternative zur Meldestelle kannst Du Dich direkt beim alten KWEA abmelden und beim neuen KWEA anmelden. Das wäre aber ganz schön dumm von Dir. Die einzelnen Meldestellen müssen am 10. jedes Monats alle Änderungen, die die Männer zwischen 18 bis 32 Jahren betreffen, an den Zentralrechner der Bundeswehr mitteilen. Der schickt dann seine verdichteten Informationen an die einzelnen KWEAs.

Wie schon erwähnt, kann Dich nur das KWEA Deines Hauptwohnsitzes einberufen. Der Hauptwohnsitz ist per Definition derjenige Wohnsitz, an dem sich der Mittelpunkt Deines Lebens befindet. Er ist also nicht unbedingt Dein Studienort. Es könnte z. B. der Ort sein, an dem Deine Eltern und Du selbst wohnen, Deine Freundin lebt (und Du an vier Tagen in der Woche bei ihr bist), Deine Ehefrau wohnt.

Conrad C. hatte da eine merkwürdige Idee: Conrad befand sich am Ende des 2. Semesters (Regelstudienzeit 9 Semester) und konnte daher noch nicht nach der 1/3- Regelung zurückgestellt werden. Als er eines Tages den Briefkasten ausräumte, fand er neben der Flut von Werbung eine Ankündigung der Heranziehung zum Wehrdienst als Ersatz für kurzfristige Ausfälle gemäß § 13 (4) MustV. Da war ihm klar, daß er demnächst zur Bundeswehr soll, aber Conrad wollte doch viel lieber sein Studium in aller Ruhe beenden.

Der Brief kam, wie bei dieser Art von Briefen üblich, nicht als Einschreiben. Deshalb überantwortet Conrad das gute Stück mitsamt der Werbeflut dem Papierkorb. Am selben Tage noch ging er in Dresden zur Meldestelle, meldete offiziell seine Hauptwohnung in Dresden ab und machte diese zur Nebenwohnung. Er gab an, nach Magdeburg zu ziehen. Dort hatte er eine Bekannte und nach Rücksprache mit ihr konnte er so tun, als ob er bei ihr eingezogen sei. Er fuhr also nach Magdeburg, meldete sich auf der dortigen Meldestelle an und von diesem Augenblick an war das KWEA in Magdeburg für ihn zuständig.

Nach über einem Monat wurde das Dresdner KWEA über den Wegzug von Conrad informiert. Das Amt brauchte noch einige Zeit, um den Vorgang zu bearbeiten und die Akten nach Magdeburg zu schicken. Das Amt Magdeburg hatte es natürlich auch nicht gleich geschafft, die Akten einzusortieren und für Conrad eine Stelle bei der Bundeswehr zu reservieren. Und in der Zwischenzeit hatte Conrad das 3. Semester glücklich überstanden und konnte so einen Rückstellungsantrag schreiben.

Bei der Arbeitsgeschwindigkeit deutscher Behörden hätte es aber auch durchaus passieren können, daß Conrad doch noch aus Dresden einberufen wird, weil die noch nichts vom Wegzug wußten. Dann hätte C. schnell einen Widerspruch einlegen müssen.

Zur Sicherheit hätte Conrad von Magdeburg auch noch mal nach Berlin umziehen können (vielleicht so nach einem oder zwei Monaten, am besten kurz nach dem 10. des Monats). Dann wäre das Chaos auf den Ämtern komplett gewesen.


Zum Umgang mit Briefen der Bundeswehr

Die meisten Briefe der Bundeswehr werden ganz normal als einfache Briefe mit der Post geschickt. Eine der Ausnahmen sind Einberufungen, für die immer jemand unterschreiben muß. Die Bundeswehr nutzt dazu die Möglichkeiten des Einschreibens und der Postzustellurkunde. Du solltest den Leuten, die in Deiner ehemaligen Hauptwohnung wohnen, sagen, daß sie keinerlei Einschreiben für Dich entgegennehmen sollen! Wenn normale Briefe bei Dir nicht ankommen oder Du nicht auf sie reagierst, wird meist im zweiten oder dritten Versuch durch das KWEA ein Einschreiben losgelassen.

Einfache Briefe, die bei Dir im Briefkasten landen, können durchaus mal mit der Werbung wegkommen. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall bei der Bundeswehr. Also wenn die Schildkröte Deine Post verspeist oder Deine halbblinde Großmutter sie zum Feuer machen mißbraucht, kann Dir die Bundeswehr nicht ans Leder.

Detlef D. soll zur Musterung. Detlef ist Student im ersten Semester. Bis er die Regelung mit dem ersten Drittel der Mindeststudienzeit nutzen kann, ist es noch ein weiter Weg. Leider wird durch böse Kinder der Inhalt des Briefkastens von Detlef den Flammen übergeben. Darum weiß er nichts vom Musterungstermin. Das KWEA ist schwer von Detlef enttäuscht, weil dieser nicht zur Musterung kommt. Es schickt ihm nach ein paar Wochen eine zweite Aufforderung. Diesmal landet sie zusammen mit der Werbung im Ofen.

Das KWEA startet einen letzten Versuch und schickt ein Einschreiben. In dem Einschreiben steht neben schrecklichen Drohungen (Zwangsvorführung durch die Polizei, Geldstrafe,...) auch ein letzter Musterungstermin. Detlef ruft beim KWEA an und entschuldigt sich. Da er sich mehr als einhundert Kilometer vom KWEA entfernt aufhält (Studium in Dresden, Hauptwohung in Berlin), kann er eine Verschiebung des Termins um einige Tage veranlassen.

Detlef ist damit seinem ersten Drittel der Mindeststudienzeit ein gutes Stück näher gekommen.

 

Auch bei Ernst E. sind die ersten beiden Aufforderungen zur Musterung auf unerklärliche Weise abhanden gekommen. Und wie es der Zufall so will, meldet Ernst kurz vor der dritten ultimativen Aufforderung seinen Hauptwohnsitz in Wismar ab und verlegt ihn nach Dresden. An der Ostsee läßt er auch keine Nebenwohnung. Jetzt muß er durch das KWEA Dresden gemustert werden. Und das kann dauern.

 

Fritz F. war ein Querulant und Staatsfeind. Er hatte am 15. April ohne Einschreiben eine "Vorbenachrichtigung für unvorhergesehene Ausfälle gemäß § 13 Absatz 4 MustV" für den 1. Juli erhalten. In verbrecherischer Weise vernichtete er dieses Schreiben. Am 9. Juni erhält er die Einberufung zum 1. Juli. Fritz hat nun die Dreistigkeit zu behaupten, daß er nie nach § 13 (4) informiert wurde und das die Einberufung daher mindestens 4 Wochen vorher hätte kommen müssen. Er legt also sofort schriftlichen Widerspruch ein (natürlich mit Einschreiben, man kennt ja die Post).

Das KWEA ist sauer und beharrt darauf, daß angezweifelte Schreiben wirklich abgeschickt zu haben. Es kommt zu einem Rechtsstreit. Vor Gericht wird Fritz eindringlich durch den Richter befragt, ob er wirklich keine Vorbenachrichtigung nach § 13 (4) MustV erhalten hat. Da überkommt Fritz sein Gewissen und er gesteht die Tat. Damit muß Fritz zur Bundeswehr. Heute ist Fritz ein angesehenes Mitglied des Reservistenverbandes der Bundeswehr und wird nie wieder im Leben amtliche Briefe vernichten.

 

Die Kriegsdienstverweigerung

Was ist Kriegsdienstverweigerung?

Im Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetztes der BRD steht:

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Die Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist ein Grundrecht! Es steht auf derselben Ebene wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht ist aber mit einer erheblichen Einschränkung verbunden. Man darf nämlich nur den Dienst mit der Waffe verweigern. Eine generelle Verweigerung aller Kriegsdienste ist nicht möglich.

Um das Recht auf KDV in Anspruch nehmen zu können, muß man einen Antrag stellen.

Dieser Antrag kann von 17 1/2 Jahren an gestellt werden. Du kannst ungedient sein, gerade Deine Einberufung auf dem Tisch haben, Soldat, Offizier oder Reservist sein - alles egal, denn jeder kann diesen Antrag stellen. Kriegsdienstverweigerung ist ein unantastbares Grundrecht! Wenn Dein Antrag anerkannt wird, hast Du Dir das Recht erstritten, nicht mehr auf Befehl töten zu müssen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Warst Du noch nicht bei der Bundeswehr, dann bist Du nach der Anerkennung zivildienstpflichtig. Die Dauer des Zivildienstes beträgt zur Zeit 13 Monate. Diese Länge ist zwar grundgesetzwidrig, denn im GG steht, daß Armee- und Zivildienstzeit gleich lang sein müssen, aber diese Regelung wird durch das Bundesverfassungsgericht gedeckt.

Bist Du hingegen Soldat, kannst Du eine Umwandlung Deines Dienstes oder eine Entlassung beantragen. Deine Armeezeit wird in jedem Fall 1 zu 1 angerechnet. Bei voll abgeleisteten Grundwehrdienst wird die Restdienstzeit wegen des angeblich "schwereren" Grundwehrdienstes um ein Drittel reduziert.

Manfred M. hat sich nach zehn Monaten Bundeswehr dazu entschlossen, den Kriegsdienst zu verweigern. Ihm fehlen jetzt noch drei Monate an der Dauer des Zivildienstes. Wegen der Reduzierung um ein Drittel muß er theoretisch noch zwei Monate Zivildienst nachdienen. Die wird er wohl ableisten müssen, denn wegen des unverhältnismäßig großen Aufwandes bei einer Einberufung wird in der Regel nur darauf verzichtet, Dienstzeiten von weniger als zwei Monaten bei der Bundeswehr und einem Monat im Zivildienst einzufordern.


Die Antragstellung

Wie schon oben beschrieben, mußt Du einen Antrag auf KDV stellen. Da Du laut GG nur aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern kannst, mußt Du in diesem Antrag bzw. seinen Anlagen nachweisen, daß Dein Gewissen Dich am Töten hindert. Solltest Du gegen Dein Gewissen zum Töten gezwungen werden, zum Beispiel beim Militär, würdest Du daran zerbrechen.

Noch einmal: Du kannst nur aus Gewissensgründen verweigern. Verweigern, weil Du keine Lust auf Bundeswehr oder keine Zeit hast (z.B. wegen Deines Studiums,) oder lieber viel Geld in Deiner Firma verdienen willst, geht auf keinen Fall - jedenfalls darf man es nicht so formulieren.

Das Schreiben besteht aus einem Antrag und seinen Anlagen. Zu den Anlagen gehört zwingend ein ausführlicher Lebenslauf, eine Begründung des Antrages und ein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen auf der Meldestelle).

Der Antrag ist an das KWEA an Deinem Hauptwohnsitz zu richten. Wenn Du ungedient bist, keine Ausfallsbenachrichtigung und keine Einberufung zum Militär hast, wird dieser Antrag vom KWEA nach Köln zum Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) weitergeleitet und dort entschieden.  Da das BAZ eine zivile Einrichtung ist, sollte man eigentlich möglichst zeitig also vor der Vorbenachichtigung, den Antrag stellen, damit dieser in Köln bearbeitet wird. Das BAZ bearbeitet den Antrag nach Aktenlage, d. h. die Leute lesen sich Deine Akte durch und stellen in 95% der Fälle fest, daß Du das Recht hast, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Es kann aber vorkommen, daß Du noch irgendeine Präzisierung nachreichen mußt, zum Beispiel eine stichhaltigere Begründung. Ist Dein Antrag unvollständig, wird er nach dem Stellen einer Frist zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen abgelehnt.

Hast Du bereits die Einberufung oder die Ausfallsbenachrichtigung, bist Du Soldat oder Reservist, dann wird Dein Antrag durch den Ausschuß für KDV (im KWEA) bearbeitet. Der Ausschuß bearbeitet Deinen Antrag oft in einer mündlichen Verhandlung. Du bekommst dann einen Termin (Erscheinen ist Pflicht, sonst Ablehnung!) und mußt dort vor drei Leuten des Ausschusses für KDV Dein Gewissen erklären.

Diese mündliche Verhandlung ist für Soldaten und Leute, die ihre Einberufung schon erhalten haben, sehr wahrscheinlich, aber nicht zwingend. Die Entscheidung, ob man zu einem Gespräch muß, ist von der Tageslaune des Ausschußvorsitzenden für KDV und dem Inhalt der Begründung abhängig. Je besser die Unterlagen sind, desto leichter kann der Ausschuß nach Aktenlage, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden.

Eine Ablehnung des KDV-Antrags bei vollständigen Unterlagen ohne Verhandlung ist nicht möglich. Im Zweifelsfall mußt Du immer vor dem Ausschuß Stellung nehmen. Du kannst Dir zur mündlichen Verhandlung einen Beistand mitnehmen. Das sollte jemand sein, der etwas von der Sache versteht, vielleicht ein Mitarbeiter der örtlichen KDV-beratung, ein kirchlicher Beauftragter oder ein Rechtsanwalt mit Arbeitsschwerpunkt Wehrrecht.

Unabhängig davon, ob Du einen KDV-Antrag stellst oder nicht, mußt Du die Erfassung und Musterung über Dich ergehen lassen. Solltest Du ausgemustert werden, brauchst Du auch nicht zum Zivildienst.


Der KDV-Antrag

Der KDV-Antrag ist ganz kurz: "Hiermit beantrage ich, Benjamin Blümchen, geb. am 01.04.1975, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Grundgesetz Artikel 4, Absatz 3 Satz 1. Es folgt ein Gruß und die Auflistung der Anlagen. Es ist zwingend vorgeschrieben, daß Du Dich auf Artikel 4, Absatz 3 GG berufst!

Dein Antrag sollte per Einschreiben abgeschickt werden. Adressat ist immer Dein KWEA, niemals das BAZ! Wenn Du in Zeitnot bist, kannst Du Deinen Antrag auch persönlich abgeben oder im KWEA diktieren. Laß Dir dann aber auf jeden Fall eine Quittung geben! Es ist möglich, zuerst nur den Antrag einzureichen und die Unterlagen hinterherzuschicken bzw. auf eine Aufforderung zu warten, die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.


Der Lebenslauf

Dein Lebenslauf muß ausführlich sein und darf nicht mit der Begründung vermischt werden. Wenn es in Deinem Leben Knackpunkte gab, die Dich jetzt zum KDV-Antrag veranlassen (Krieg am Golf, Tod Bekannter oder Verwandter, Unfälle, Geburt eines Kindes, Begegnung mit dem heiligen Geist...), dann sollten diese in den Lebenslauf aufgenommen werden. Eine A4-Seite sollte reichen.


Die Begründung

Die Begründung ist der wichtigste Teil Deiner Anlage. Lege Fakten, Denkanstöße und Umweltbedingungen zur Kriegsdienstverweigerung sowie Deine Entwicklungsgeschichte ausführlich dar. Falls sich Widersprüche zu Deinem Vorleben und Deiner jetzigen Entscheidung ergeben, liste diese Widersprüche auf und denke daran, daß Deine Wehrakte den Ämtern bekannt ist. Wenn Du Dich mit 18 für eine Laufbahn als Scharfschütze interessiert und deswegen beim KWEA nachgefragt hast, steht das bestimmt in Deinen Akten drin. Gehe also darauf ein und begründe Deinen Sinneswandel.

Man kann anschließend auf unterschiedlichen Ebenen zur inhaltlichen Begründung übergehen. Falls Du religiöse Gründe angeben willst, reichen Bibel-, Thora- oder Koranzitate allein auf keinen Fall aus. Die Begründung muß immer sehr persönlich formuliert sein und auf Dein Gewissen hinauslaufen. Erläutere Deine Gewissensentscheidung. Was ist für Dich "gut", was "böse"? Warum ist für Dich Gewalt, Töten und Krieg Unrecht? Warum lehnst Du das Töten im Krieg ab (Entstehung der Entscheidung, Erziehung in der Familie, Jugendgruppen, Erlebnisse, Filme, Bücher...)? Setze Dich in Deiner Begründung mit den Aufgaben des Militärs auseinander.

Es gibt keine Patentbegründung, die immer zieht! Auch die Beratungsstellen werden Dir keine schreiben, aber sie können Dir bei der Abfassung Unterstützung geben und helfen, Fehler zu vermeiden. Zu den Fehlern gehört es z. B.,

Blauer Pin den Zivildienst als den besseren Dienst zu preisen,

Blauer Pin zu schreiben, daß Du Dir etwas "nicht vorstellen" kannst,

Blauer Pin die Waffengewalt anderer Menschen als positiv zu beurteilen (z. B. US-Soldaten im Golfkrieg) oder

Blauer Pin nur eine bestimmte Art von Waffen oder Krieg zu verurteilen (Massenvernichtungswaffen, Atomkrieg).

Und schreibe immer wieder von Deinem Gewissen, daß Dich hindert zu töten. Schreibe, was für Dich das Gewissen ist (z.B. die Unterscheidung von guten und schlechten Taten).


Das polizeiliche Führungszeugnis

Du mußt ein polizeiliches Führungszeugnis als Anlage einreichen. Es ist auf Deiner Meldstelle zu beantragen. Verlange "Belegart N" und laß es Dir zuschicken. Der Spaß kostet 15 DM und dauert je nach weltpolitischer Lage (Krisen und Kriege lassen die KDV-Zahl in die Höhe schnellen) so um die zwei Wochen. Bist Du in Zeitnot, kannst Du eine Kopie der Quittung als Anlage mit Deinem Antrag einreichen und das originale Führungszeugnis (keine Kopie) nachreichen. Auf dem Führungszeugnis stehen Deine registrierten Straftaten. Das Blatt ist also meistens leer. Hast Du was angestellt (Autounfall, Hausbesetzung, Widerstand...), mußt Du in Deiner Begründung irgendwie darauf eingehen. Wenn nichts im Führungszeugnis vermerkt ist, obwohl man schon bestraft wurde, läßt man die Sache lieber auf sich beruhen.

Das Zeugnis darf, wenn Du es einreichst, nicht älter als drei Monate sein.


Dauer der Bearbeitung

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von der Menge der eingehenden Anträge ab (Weltpolitik!), von Deiner Mitarbeit und Deinem Status. Sie kann zwischen 3 Wochen und 6 Monaten liegen, in der Regel dauert es 2 bis 3 Monate. Schnell werden Anträge von Soldaten bearbeitet.

Hast Du direkt nach Deiner Einberufung einen Antrag gestellt, dann kann es Dir passieren, daß die Einberufung zurückgenommen wird, und Du in aller Ruhe alles zuende bringen kannst. Andernfalls wird Dein Antrag recht schnell bearbeitet (14 Tage sind angestrebt, wenn die Unterlagen vollständig sind), aber vielleicht mußt Du erst einmal zur Kaserne. Am besten ruft man dort vorher an und verlangt den Chef zu sprechen. Dem erzählt man von der Antragstellung. Oft kommt es vor, daß der Antragsteller von seinem zukünftigen Militärchef bis zur endgültigen Entscheidung  über den KDV-Antrag beurlaubt wird.

Falls es keinen Urlaub gibt, haben die Jungs bei der Bundeswehr aber Gelegenheit, sich auf den Antragsteller einzustellen, was das Leben aller Beteiligten erleichtert. Der Antragsteller sollte sich in der Kaserne gut überlegen, was er alles macht oder nicht macht (Uniform anziehen, Waffen tragen, Schießübung). Im Zweifelsfall kann das Verhalten des Antragstellers gegen ihn ausgelegt werden! Also stellt man am besten einen Antrag auf Befreiung vom Waffendienst, denn Deine Gewissensnot muß laut GG Artikel 4 (3) auch schon vor der Anerkennung respektiert werden. Ein Antrag auf Sonderurlaub bis zur Entscheidung des Ausschusses ist ebenfalls sinnvoll.

Wenn Du weder Einberufung noch Ausfallsbenachrichtigung erhalten hast, dann wird Dein Antrag durch das BAZ in Köln bearbeitet. Das dauert ungefähr 12 Wochen, falls alle Deine Unterlagen vollständig vorliegen. Wenn der Antrag unvollständig oder die Begründung nicht besonders überzeugend ist, wird durch das BAZ eine Ergänzung eingefordert. Durch den dazu nötigen Briefwechsel kannst Du nochmals einige Wochen rausschlagen. Wichtig ist, die vom BAZ gesetzten Fristen einzuhalten! Zum jeweils gesetzten Termin müssen Deine Unterlagen in Köln sein. Der Poststempel zählt in diesen Fällen nicht. Außerdem hat Dein Antrag in diesem Fall aufschiebende Wirkung, d. h., Du kannst bis zur Anerkennung oder Ablehnung nicht zur Bundeswehr einberufen werden.

Gerhard G. ist Student im ersten Semester. Am Tage, an dem seine Ausfallsbenachrichtigung im Briefkasten liegt, wird dieser geklaut. Eine Woche später stellt Gerhard den KDV-Antrag an sein zuständiges KWEA. Das KWEA bestätigt den Eingang des KDV-Antrages und teilt weiter mit - da schon eine Ausfallsbenachrichtigung abgeschickt wurde - der Antrag durch das KWEA selbst bearbeitet werde und außerdem keine aufschiebende Wirkung bestehe, also eine Einberufung demnächst möglich sei.

Gerhard schreibt nun zurück, daß die Ausfallsbenachrichtigung nie angekommen ist,   deshalb der Antrag durch das Kölner BAZ zu bearbeiten ist und natürlich aufschiebende Wirkung hat. Außerdem droht Gerhard mit der Heranziehung eines Rechtsanwaltes und der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer (Adresse).

Das KWEA gibt auf, weil es genügend andere Leute hat, die es einziehen kann. Der Antrag wird in Köln positiv entschieden. In der Zwischenzeit hat Gerhard sein zweites Semester beendet und da die 1/3-Frist im Studium auch für Zivildienstpflichtige besteht, kann Gerhard bald seinen Antrag auf Rückstellung vom Zivildienst stellen.


Falls Du in besonders großer Zeitnot bist, dann lohnt es sich, den Antrag telefonisch zu begleiten, also genau zu erfragen, wann das KWEA den Antrag an das BAZ (oder bei Soldaten an den Ausschuß für KDV) weitergeleitet hat. Dann kannst Du frühestens 14 Tage später beim BAZ (bzw. drei Tage später beim Ausschuß für KDV) nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Wenn Du hier die besonderen Umstände, warum Dein Antrag schnell bearbeitet werden soll, darlegst, ist die jeweilige Behörde um schnelle Bearbeitung bemüht. In kritischen Situationen kann es empfehlenswert sein, wenn sich Dein Beistand an die Behörde (insbesondere an den Ausschuß) wendet.


Anerkennung und Ablehnung

In 95 % aller Fälle wird Dein KDV-Antrag anerkannt. Du unterliegst damit der Zivildienstüberwachung. Warst Du noch nicht bei der Bundeswehr, dann mußt Du irgendwann zum Zivildienst. Hast Du schon in einer Armee (Bundeswehr, NVA) gedient, wird Deine dortige Dienstzeit angerechnet. Einige KDV-Anträge werden abgelehnt. Meist handelt es sich dabei um Anträge, die unvollständig sind. Die Ablehnung kommt als Bescheid. Wurde man wegen fehlenden Unterlagen abgelehnt, dann kann nur eine Klage gegen den ablehnenden Bescheid des BAZ eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht prüft bei dann vollständig vorliegenden Unterlagen die Sache nach den Kriterien des BAZ insgesamt und erkennt im Regelfall auch an. Da Du das Gerichtsverfahren in diesem Fall durch eigene Schusseligkeit selbst herbeigeführt hast, mußt Du damit rechnen, daß Du die Verfahrenskosten tragen mußt.

Zum Beispiel Steffen S.: Steffen reichte im ersten Semester seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim KWEA ein. Das KWEA leitete den Antrag zum Kölner BAZ weiter. Das BAZ stellte fest, daß das polizeiliche Führungszeugnis von Steffen noch fehlt. Auf entsprechende Aufforderungen an Steffen, das Zeugnis nachzureichen, reagierte Steffen nicht. Schließlich stellte das BAZ Steffen per Einschreiben eine Frist von vier Wochen, um das Zeugnis nachzureichen. Nachdem die Zeit vorbei war und in Köln immer noch nicht Steffens Führungszeugnis vorlag, mußte das BAZ Steffens Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ablehnen.

In der Zwischenzeit hatte sich Steffen das Zeugnis aber vom Einwohnermeldeamt geholt. Steffen reichte beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung des BAZ ein und mit dieser Klage legte er auch sein Führungszeugnis beim Gericht vor. Nach acht Monaten fand die Verhandlung statt. Da Steffens Begründung zum KDV-Antrag sehr gut war und die Unterlagen mittlerweile vollständig, verurteilte das Gericht das Kölner BAZ dazu, Steffen als KDVer anzuerkennen. Mit Antrag und Klage hatte Steffen ein ganzes Jahr gewonnen, so daß er sein erstes Drittel der Mindeststudienzeit fast hinter sich hatte.


Wurde man trotz vollständiger Unterlagen nach einer Anhörung vor dem Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung abgelehnt, kann man gegen diesen Bescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Dann wird vor einer Kammer für KDV neu verhandelt. Sollte auch diese Kammer eine Ablehnung des Antrages aussprechen, kann man die Anerkennung vor einem Verwaltungsgericht einklagen.

Wenn Dein Antrag im ersten Anlauf zu Rückfragen führt oder abgelehnt wurde, solltest Du unbedingt eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Mit dem Berater kannst Du Dir überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auf jeden Fall solltest Du alle Schritte mit der Beratungsstelle abstimmen, damit Dich die Behörden nicht ausbooten. Nach der Anerkennung als KDVer erhälst Du irgendwann eine Vorankündigung der Heranziehung zum Zivildienst. Zwischen Anerkennung und Vorankündigung können vier Wochen aber auch zwei Jahre liegen.

In dieser Vorankündigung wird Dir durch das Kölner BAZ mitgeteilt, daß Du zu einem bestimmten Termin Deinen Zivildienst antreten sollst. Dieser Termin liegt meistens vier bis sieben Monate nach der Vorankündigung. Du wirst aufgefordert, Dir eine Zivildienststelle zu suchen. Findest Du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine Zivildienststelle, droht man Dir an, Dich dort einzusetzen, wo es notwendig ist (also irgendwo am Ende der Welt). Es ist also in Deinem eigenen Interesse, Dich um einen Platz zu kümmern. Schaffst Du es nicht, Dir im vom BAZ aufgeforderten Zeitraum eine Zivildienststelle zu organisieren, solltest Du beim BAZ anrufen oder dorthin schreiben und um Aufschub bitten. Den Einberufungstermin kann man oft durch ein Gespräch mit dem BAZ etwas verschieben, z.B. wenn man eine Zivildienststelle findet, die einen erst ein viertel Jahr später nehmen kann.


Rückstellung vom Zivildienst

Die gleichen Gründe, die zu einer Befreiung oder einer Zurückstellung vom Wehrdienst führen, gelten auch für den Zivildienst. Dazu zählt natürlich auch die Regelung, daß Studenten nach einem Drittel Ihrer Mindeststudienzeit einen Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst stellen können. Auch hier gilt, daß man nur drei Monate zur Antragstellung Zeit hat und das jeder zu früh gestellte Antrag abgelehnt wird und eine Einberufung zum Zivildienst vor dem rettenden Drittel nur wahrscheinlicher macht. In §11 ZDG werden die Rückstellungsgründe aufgelistet.

Jochen J. ist ein Jahr vor seinem Studium als KDVer anerkannt worden. Das BAZ weiß nicht, daß Jochen ein Studium aufgenommen hat. Nach dem ersten Semester erhält Jochen die Ankündigung in einem halben Jahr oder später zum Zivildienst herangezogen zu werden. Er möchte bitte so nett sein und sich eine Zivildienststelle suchen. Jochen könnte nun einen Antrag stellen, um bis zur Beendigung des Studium zurückgestellt zu werden. Dieser Antrag würde mit aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Aber da das BAZ eine Chaosbehörde ist und dort sehr viele Stellen fehlen, die Mitarbeiter überlastet und zum Teil nur angelernt sind, hat er vielleicht Glück, daß die BAZ-Bearbeiter nicht merken, daß er gar nicht berechtigt ist, zurückgestellt zu werden.

Jochen hat eine bessere Idee. Er studiert in Dresden und wohnt dort bei seinen Eltern. Drei Straßen weiter wohnt seine alte kranke Oma. Jochen schreibt dem BAZ, daß er für ein Jahr vom Zivildienst zurückgestellt werden möchte, weil er seine kranke Oma pflegt. Seine Eltern können diese Pflege nicht übernehmen, da der Vater voll arbeitet und viele Überstunden macht und die Mutter sich mit der Oma total zerstritten hat (also die Oma die Mutter nicht mehr ans Bett läßt). Nach diesem Jahr kommt der Bruder wieder nach Dresden, der zur Zeit außerhalb lernt oder studiert. Dieser könnte dann die Pflege übernehmen. Nach einigem Hin und Her mit dem BAZ wird der Antrag anerkannt und Jochen freut sich schon auf den Tag, an dem er den Rückstellungsantrag wegen seines Studiums stellen kann.

 

Wann sollte man den KDV-Antrag stellen?

Den KDV-Antrag kann man zu jedem Zeitpunkt stellen, man muß lediglich mindestens 17 1/2 Jahre alt sein. Die Behörden möchten, daß dieser Antrag möglichst 14 Tage vor der Musterung gestellt wird. Viele Antragsteller geben ihn auch direkt bei der Musterung ab. Gibst Du Deinen KDV-Antrag so früh wie gefordert ab, hast Du die Gewähr, daß der Antrag durch Köln bearbeitet wird und daß in der Bearbeitungszeit keine Einberufung zum Militär erfolgen kann. Du bist nach dieser Methode vielleicht schon im ersten Semester anerkannter Kriegsdienstverweigerer und mußt Dich noch über ein Jahr vor einer Heranziehung zum Zivildienst gruseln.

Zur Zeit sind ca. 70% aller Zivildienstplätze belegt. Deshalb werden fast alle KDVer zum Zivildienst einberufen und das BAZ tut sich schwer mit Zurückstellungen. Die Bundeswehr hingegen hat zu viele junge Männer, die sie nicht alle einberufen kann. Nach unabhängigen Untersuchungen wurden von älteren Jahrgängen 20 bis 30% der potentiellen Soldaten nicht zum Grundwehrdienst herangezogen. Diese Wehrungerechtigkeit wurde bisher vom Verteidigungsministerium und der Bundesregierung stets heruntergespielt, geleugnet und manipuliert.

Mit diesem Wissen kannst Du Dir nun überlegen, ob Du Deinen KDV-Antrag nicht etwas hinausschiebst.

Heinz H. wird zwei Monate vor seiner Immatrikulation gemustert. Daß er bald mit dem Studium anfangen wird, verschweigt er den Herren von der Musterungskommission. Auch daß er einen KDV-Antrag stellen will, sagt er noch nicht. Natürlich darf er während der Musterung kein Interesse für irgendeine militärische Laufbahn zeigen. Er sollte auch keinen speziellen Einsatzwunsch bei der Bundeswehr ankreuzen. Kurz nach der Musterung beginnt er sein Studium und da er weiß, daß die Wahrscheinlichkeit gezogen zu werden,ohne KDV-Antrag viel kleiner ist, wartet er erst einmal ab. Mit acht Semestern Mindeststudienzeit muß er 16 Monate durchhalten. Nach einem Semester wird ihm langsam mulmig ums Herz und er beschließt, doch den KDV-Antrag zu stellen. Heinz schickt nur den Antrag ohne Anlagen an sein KWEA (Einschreiben!). Das KWEA antwortet nach einem Monat, daß der Antrag unvollständig ist und Heinz die Anlagen nachreichen soll. Heinz schreibt zurück, daß es nicht Aufgabe des KWEA ist, über seinen Antrag zu urteilen und bittet darum, diesen Antrag nach Köln weiterzureichen. In der Zwischenzeit wird er die fehlenden Unterlagen erstellen.

Nach sechs Wochen kommt aus Köln ein Brief und Heinz wird gebeten, sein Zeug nachzureichen. Es wird eine Frist von vier Wochen gesetzt, die unbedingt einzuhalten ist, ansonsten wird der KDV-Antrag abgelehnt! Heinz schickt also die fehldenden Unterlagen nach Köln (wieder Einschreiben).Darauf hin wird Heinz vierzehn Monate nach Studienbeginn als KDVer anerkannt. In den noch verbleibenden zwei Monaten schafft es das BAZ nicht mehr, Heinz einzuberufen und im sechzehnten Monat schickt Heinz seinen Rückstellungsantrag zum BAZ.

Wer seinen KDV-Antrag spät stellt, muß immer darauf eingehen, warum er ihn nicht früher gestellt hat. Und wie schon erwähnt, sollte man sich auf der Musterung nicht so benehmen, daß die Musterer denken, man möchte Bomberpilot oder Kampftaucher werden.

Ingolf I. will auch den Kriegsdienst verweigern. Er verpaßt zwei Musterungstermine und hat bis zum möglichen Rückstellungsantrag noch 14 Monate auszuhalten. Er beschließt, noch keinen Antrag zu stellen, sondern auf die Wahrscheinlichkeit zu spekulieren, als potentieller Soldat zu dem Viertel zu gehören, das vom Grundwehrdienst verschont wird. Vorsichtshalber hat er den Antrag und die Anlagen schon geschrieben und muß nur noch das Datum und die Unterschrift hinzufügen.Nach neun Monaten erhält er die Einberufung zur Bundewehr. Ingolf bringt sofort seinen KDV-Antrag mit allen Unterlagen und einen Antrag auf beschleunigte Bearbeitung zum KWEA und läßt sich dort die schriftliche Abgabe bestätigen. Ingolf kümmert sich auch zügig um eine Zivildienststelle in seiner Heimatstadt. Das KWEA schafft es nicht, seinen KDV-Antrag so schnell zu bearbeiten, so daß Ingolf zur Kaserne muß.

Dort zieht er zwar die Uniform an, verweigert aber alle Kriegsspiele (Waffen nehmen, schießen, Taktikausbildung) und das Gelöbnis. Drei Wochen nach dem Beginn seiner militärischen Laufbahn wird in einer Verhandlung vor dem Ausschuß für KDV im KWEA festgestellt, daß Ingolf berechtigt ist, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Kurz darauf tritt er seine Zivildienststelle an. Die Armeezeit wird ihm angerechnet. Ingolf hat Pech gehabt. Andere haben mehr Glück und werden übersehen. Da man weiß, daß die Bearbeitung des KDV-Antrags schon ein paar Monate dauert, hätte Ingolf ihn ruhig drei Monate vor dem rettenden Drittel beim KWEA einreichen können. Wer als KDV-Antragsteller bei der Bundeswehr ist, sollte auf jeden Fall Verbindung mit einer örtlichen unabhängigen Beratungsstelle aufnehmen!

 

Der Zivildienst

Für den Zivildienst gelten die gleichen Altersgrenzen wie für die Bundeswehr. Wenn man Dich also nach dem 25. Geburtstag holen will, solltest Du sofort beim BAZ Widerspruch einlegen. Die Einberufung erfolgt immer durch das BAZ in Köln. Man kann also durch eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nichts erreichen! Meist wirst Du ein halbes Jahr vor Deinem Dienstantritt aufgefordert, Dir eine Zivildienststelle zu suchen. Du solltest Dich unbedingt selber kümmern, denn sonst verpaßt man Dir möglicherweise eine am Ende der Welt. Wenn Du keine Idee hast, wo Du arbeiten könntest, meldest Du Dich am besten bei Deiner regionalen Zivildienstgruppe oder Deinem Regionalbetreuer, gehst zu einer Zivildienstberatungsstelle oder Du schlägst den Adreßteil Deines Stadtmagazins auf und telefonierst Dich durch die Spalten der sozialen Einrichtungen. Schaffst Du es nicht, Dir bis zum angegebenen Termin einen Zivildienstplatz zu suchen, solltest Du in Köln um eine Verlängerung der Zeit nachsuchen. Auf zwei oder drei Wochen kommt es dabei aber nicht an. Laut Verteidigungsdoktrin sollst Du in Deiner Zivildienstzeit kriegswichtige Dinge lernen. Dazu gehören in erster Linie Pflegearbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie in Behinderteneinrichtungen. Im Osten ist man zur Zeit aber noch kulant und erkennt auch Zivildienststellen an, die imWesten nie bestätigt werden würden. Dazu zählen Arbeiten als Gärtner (Parks und Friedhöfe), Hausmeistertätigkeiten in sozialen Einrichtungen, Waldarbeiten oder Arbeit in Jugendklubs (so es sie noch gibt). Was Du Dir auch immer suchst, direkte Pflegetätigkeit ist nur mit Deiner Einverständniserklärung möglich.

Als Zivi bekommst Du das gleiche Geld wie bei der Bundeswehr. Zusätzlich erhälst Du je nach der Verpflegung an Deiner Zivildienststelle ein Essengeld. Dazu können noch Kleidergeld und Mietbeihilfe (in Abhängigkeit von der Höhe Deiner Miete) kommen. Hast Du Unterhalt zu zahlen, bekommst Du auch diesen Betrag (das gilt natürlich auch für Soldaten). Jede Zivildienststelle verfügt über einen Leitfaden. Das ist ein dickes Buch, in dem alle Deine Rechte und Pflichten stehen. Du hast jederzeit das Recht, diesen Leitfaden einzusehen! Hast Du Probleme auf Deiner Zivildienststelle, wende Dich an eine Beratungsstelle oder an die Selbstorganisation der Zivildienstleistenden (SOdZDL). Da Zivildienstleistende ungefähr die gleichen Rechte wie russische Leibeigene haben (keine Gewerkschaft, kein Streikrecht, politisches Betätigungsverbot...) gründeten aktive und ehemalige Zivildienstleistende die SOdZDL.

Damit Du einen guten Übergang vom Zivildienst zum Studium hast, solltest Du Dir gegebenfalls Deinen gesamten Urlaub aufheben und erst zum Schluß nehmen. Es ist auch möglich, Überstunden zu horten und diese ebenfalls zum Schluß der Dienstzeit zu nehmen, um so den Zivildienst abzukürzen. Deine Zivildienststelle ist aber berechtigt, Überstunden, die mehr als zwei Monate zurückliegen, als verfallen zu betrachten. Wenn Du Dich mit Deinem Chef auf eine für Dich günstigere Lösung einigen kannst, hast Du im Zweifelsfall (z. B. neuer Chef) keinen juristischen Anspruch auf ältere Überstunden.

Es ist möglich, zum Ende des Zivildienstes Sonderurlaub und/oder eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst zu beantragen. Dadurch kannst Du auch einen fließenden Übergang zum Studium erreichen. Im Leitfaden findest Du die genauen Regelungen zu diesen Möglichkeiten. Die Wahrscheinlichkeit, daß man Dir eine dieser Varianten gestattet, ist nicht gerade klein. Erwartet wird dabei jedoch von Dir, daß Du einen großen Teil Deines regulären Urlaubs zum rechtzeitigen Wiedereinstieg in das Studium nutzt!


Habe ich als Kriegsdienstverweigerer Nachteile zu befürchten?

Grundsätzlich nicht, aber...

Kriegsdienstverweigerung ist ein Grundrecht. Weit über eine Millionen Männer haben davon schon Gebrauch gemacht, und Du befindest Dich in ganz guter Gesellschaft.Es ist im Ernstfall eigentlich nicht damit zu rechnen, daß alle KDVer interniert werden. Es sind ganz einfach zu viele und - was viel wichtiger ist - jeder Zivildienstleistende ist Teil des Konzeptes der Gesamtverteidigung. Bekannt hingegen ist, daß in Krisenzeiten sogenannte "Panikpersonen" eingesammelt und ruhiggestellt werden sollen (keine Angst, nur mit Psychopharmaka). Zu diesem Personenkreis zählen vermutlich vor allem aktive Kriegsgegner.

Viele KDVer fragen sich, ob der Zivildienst Einfluß auf ihren Beruf haben kann. Manchen Arbeitgebern sind KDVer lieber, weil sie davon ausgehen, daß KDVer keine Herdentiere sondern zu eigenständigen Entschlüssen fähige Menschen sind. Andere finden die Sache nicht so gut. Zum Beispiel fragt Mercedes-Daimler-Benz auf manchen Berwerbungsbögen danach, ob der Bewerber Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. Man sollte davon ausgehen, daß die Bewerbung eines bekennenden KDVers bei der DASA (Teil o. g. Rüstungsmafia) scheitert. Aber welcher KDVer will schon einen Arbeitsplatz in der Rüstungsindustrie?

Deine Akten über das Anerkennungsverfahren (Antrag, Begründung, Lebenslauf..., aber nicht der Anerkennungsbescheid) werden spätestens sechs Monate nach dem Zivildienst vernichtet. Mußt Du nicht zum Zivildienst, landen sie nach Deinem 32. Geburtstag im Reißwolf (§2 Abs. 6 KDVNG). Du kannst nach dem Zivildienst beim BAZ anfragen, ob Deine Akten schon vernichtet wurden. Ist das nicht der Fall, solltest Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben und die sofortige Vernichtung aller personenbezogenen Unterlagen verlangen.

Es ist mindestens ein Fall bekannt gewoden, in dem Unterlagen des Antragstellers durch das KWEA an den Vefassungsschutz weitergeleitet wurden. Paß also auf, wie Du Deinen KDV-Antrag begründest. Das gilt besonders bei einer politisch motivierten Antragstellung. Die Ämter sind im Rahmen der Amtshilfe angewiesen, potentielle Staatsfeinde (z. B. RAF-Nachwuchs) herauszufischen.


Katastrophenschutz

Es ist möglich, statt Wehr- oder Zivildienst sieben Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz zu arbeiten (§13a WPflG und §14 ZDG). Diese Arbeitläuft neben Deiner eigentlichen Tätigkeit, meistens an Wochenenden. Du solltest damit rechnen, pro Jahr so zwischen 25 und 45 Tagen arbeiten zu müssen. Die Tätigkeit umfaßt die Wartung der Technik (Bunker, Räumgeräte, Fahrzeuge), Übungen und Einsätze in Katastrophenfällen.

Du mußt vor Deinem 25. Geburtstag eine entsprechende Verpflichtung unterschreiben. Falls Du den Dienst vor Ablauf der sieben Jahre abbrichst oder gefeuert wirst (z.B. wegen mangelnder Einsatzbereitschaft), darfst Du den Grundwehr- bzw. Zivildienst nachholen, denn Du hast ja noch nicht Dein 32. Lebensjahr vollendet. Wenn Du Dich näher erkundigen willst, solltest Du in Dein Rathaus gehen. Dort kannst Du nach den Verantwortlichen fragen, die in Deiner Region den Zivil- und Katastrophenschutz organisieren.

Die Stellenzahl ist sehr begrenzt. Was passiert, wenn Du innerhalb der sieben Jahre den Wohnort wechselst, wissen wir nicht.


Entwicklungsdienst

Nach §13b WPflG und §14a ZDG kannst Du Dich vor dem Wehr- oder Zivildienst drücken, wenn Du zwei Jahre Entwicklungsdienst leistest. Die Stellen sind sehr begrenzt. Kontaktadressen findest Du bei jeder Beratungsstelle für Kriegsdienstverweigerer. Entwicklungsdienst kann erst nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem beendeten Studium und bei ausreichender Berufserfahrung angetreten werden. Um nicht zum Wehr- oder Zivildienst gezogen zu werden, muß aber mit dem Träger des Dienstes ein Vorvertrag abgeschlossen werden.


Andere Dienste im Ausland

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können nach §14b ZDG einen "anderen Dienst im Ausland" an der Stelle des Zivildienstes leisten. Dieser Dienst ist zwei Monate länger als der Zivildienst. Er soll das friedliche Zusammenleben zwischen den Menschen fördern.In der Regel sieht die Sache so aus, daß du für ein Taschengeld ins Ausland verfrachtet wirst (ungefähr 200 DM pro Monat - das ist in Osteuropa ganz gut, aber falls es Dich nach Frankreich oder Irland verschlägt, siehst Du ganz schön alt aus. Dort hast Du einen Arbeitsplatz, freies Wohnen und Essen. Ein oder zwei Heimfahrten werden Dir bezahlt. Außerdem wirst Du für die Dauer Deiner Tätigkeit versichert. Um die Miete Deiner heimatlichen Wohnung und andere laufende Kosten mußt Du Dich selber kümmern.

Meistens wirst Du in einer mehrwöchigen "Schulung" zum Anfang Deiner Zeit auf Deinen Einsatz vorbereitet. Oft gibt es noch ein Nachbereitungsseminar, damit Du Deine Eindrücke zusammen mit anderen Betroffenen verarbeiten kannst. Die Stellen sind sehr begehrt. Kontaktadressen hat jede Beratungsstelle. Der "andere Dienst im Ausland" hilft in der Regel nicht, Dein Studium ohne Unterbrechung zu beenden.


Freies Arbeitsverhältnis

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die es aus Gewissensgründen ablehnen, Zivildienst zu leisten, können nach §15a ZDG ein freies Arbeitsverhältnis in einer sozialen Einrichtung eingehen. Das heißt, normaler Lohn, übliche Arbeitszeit und alle gesellschaftlichen und politischen Rechte. Das Arbeitsverhältnis muß ein Jahr länger sein als der Zivildienst. Man braucht nach diesen 25 Monaten (§13+12§) nicht mehr zum Zivildienst.Dieser Paragraph wird fast ausschließlich von den Zeugen Jehovas genutzt, da diese es ablehnen, für den Staat als Zivildienstleistende tätig zu werden. Anderen Menschen wird nur über einen Gerichtsstreit (mit zweifelhaftem Ausgang) die Anwendung dieses §15a erlaubt. Außerdem hilft er Studenten auch nicht weiter.

 

Die Totalverweigerung

Motivation

Totalverweigerung heißt, den Wehr- und Zivildienst abzulehnen. Die Totalverweigerer verstehen sich selbst als konsequente Kriegsdienstverweigerer. In der Mehrheit lehnen sie die Wehrpflicht ab, weil sie einen staatlichen Zwang zu einer Form des Kriegsdienstes darstellt. Sie sehen im Zivildienst ebenfalls einen Kriegsdienst, weil man mit einem KDV-Antrag nur ereichen kann, nicht auf Befehl töten zu müssen. Einen Dienst im und für den Krieg kann man über einen KDV-Antrag nicht ablehnen. Es wird weiterhin mit der Einbindung des Zivildienstes in die Gesamtverteidigungsstrategie der BRD argumentiert. "Normale" Kriegsdienstverweigerer können im Verteidigungsfall zu einem unbefristeten Zivildienst einberufen werden und müßten vor allem im Hinterland agieren, um den Krieg an der Front erst möglich zu machen.

Der Zivildienst in Friedenszeiten wird von den Totalverweigerern abgelehnt, weil sie ihn als inhuman und unsozial einschätzen. Zivildienstleistende werden durch ihre Arbeitsstellen als Lohndrücker und Jobkiller eingesetzt. Obwohl es per Gesetz verboten ist, einen Zivildienstleistenden auf einen regulären Arbeitsplatz zu setzen, ist das aber die Regel: Laut Gesetz müßten Zivildienstleistende zusätzlich eingesetzt werden, dürften also keine Fachkräfte verdrängen. Für Totalverweigerer ist es nicht verständlich, wie ein schlecht ausgebildeter, unterbezahlter, gezwungener und oft unmotivierter Zivi den "Pflegenotstand" beheben sollen. Durch den ständigen Wechsel der ZDL in den Pflegeeinrichtungen sind die zu pflegenden Menschen nur noch Objekte, denn zwischen Pflegern und Kranken kann sich kein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen. Ans Bett gebundene Frauen möchten ganz sicher lieber von Frauen versorgt und gewaschen werden, als von ständig wechselnden Männern.

Die Totalverweigerer stimmen in der Mehrheit für die Abschaffung von Wehr- und Zivildienst. Sie fordern, daß das bisher für den Zivildienst eingesetzte Geld verwendet wird, um im Pflegebereich fest angestellte, gut ausgebildetete Kräfte, die alle politischen und gesellschaftlichen Rechte besitzen, zu normalen Tarifen zu beschäftigen. Nicht alle Totalverweigerer sind pazifistisch eingestellt, aber fast alle sind klar antimilitaristisch. Daraus resultiert auch ihre Forderung nach Abwicklung der Bundeswehr. Zur Krisen- und Spannungsbewältigung werden gewaltlose Konfliktlösungsmechanismen und die soziale Verteidigung propagiert.


Die Verweigerung aller Kriegsdienste

Total den Kriegsdienst zu verweigern, heißt eigentlich nur zu sagen, daß man ab sofort nicht mehr für den Kriegsdienst zur Verfügung steht und danach zu handeln. Es gibt je nach dem Alter, in dem die Erkenntnis reift, verschiedene Möglichkeiten. Manche Totalverweigerer lehnen schon Erfassung und die Musterung ab, weil das erste Schritte zur Einbeziehung in die Kriegsplanung sind. Andere verweigern bei der Bundeswehr den Gehorsam oder leisten einer Einberufung nicht Folge. Wer einen ordentlichen KDV-Antrag getellt hat und anerkannt wurde, kann den Zivildienst ablehen oder später abbrechen. Für Reservisten ist es möglich, Übungen zu verweigern, oder dem Militär mitzuteilen, daß man im Krisenfall nicht mehr bereit ist, Wehrdienst zu leisten und auch keinen KDV-Antrag stellen wird.

Die totale Kriegsdienstverweigerung ist strafbar. Man kann keinen Antrag stellen, total zu verweigern. Wer die Totalverweigerung ankündigt, macht sich noch nicht strafbar, denn die bloße Ankündigung einer Straftat ist selber keine. Wer eine Einberufung zum Militär nicht befolgt oder sich später vom Dienst verdrückt, begeht Gehorsamsverweigerung. Mußt Du zum Zivildienst und gehst nicht hin, nennt man das Dienstflucht.

Maximal kann man mit fünf Jahren Knast bestraft werden. Bist Du zur Tatzeit unter 21 Jahre, fällt die Strafe weit milder aus, weil dann das Jugendstrafrecht greift. Das ausgesprochene Strafmaß kann eine Gefängnisstrafe von 2 bis 8 Monaten, eine Geldstrafe von 50 bis 150 Tagessätzen (die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen) oder unentgeltliche gemeinnützige Arbeit zwischen 50 und 200 Stunden. "Gewissenstäter" werden dabei milder behandelt.

Wer total verweigern möchte, sollte diesen Schritt gut durchdenken. Eine Beratungsstelle für Totalverweigerer kann sicherlich umfangreichere Informationen geben als dieser Text. Dort kann man auch Erfahrungen austauschen und sich über finanzielle Hilfe erkundigen, um seinen Prozeß führen zu können

Ebenfalls sollte man an die Menschen in der eigenen Umgebung und ihren Einfluß auf einen selbst denken (Was werden die Eltern sagen? Was die Freundin?). Man sollte nicht darauf spekulieren, nicht in den Knast zu müssen. Es ist besser davon auszugehen, daß man ein paar Monate absitzen muß. Darum hat eine Totalverweigerung auch nur dann Sinn, wenn man überzeugt ist, nicht als kaputter Mensch aus dem Knast zu kommen. Wer total verweigern will, nur um sein Studium nicht unterbrechen zu müssen, und dabei darauf hofft, nicht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, wird es sicherlich ganz schön schwer haben, seinen Entschluß durchzustehen. Jede Totalverweigerung bringt Streß, finanzielle Belastungen und jede Menge Selbstzweifel mit sich.


Beispiele für totale Kriegsdienstverweigerung

Es ist zu kompliziert und wäre wohl auch zu umfangreich, hier alle Varianten der Totalverweigerung mit allen möglichen Verhaltensweisen und Konsequenzen durchzuspielen. Anhand von einigen typischen Beispielen wollen wir zeigen, wie es einem Totalverweigerer ergehen kann.

Martin M. hat mit 18 Jahren einen KDV-Antrag gestellt, der anerkannt wurde. Anfangs war es für ihn ganz selbstverständlich, zum Zivildienst zu gehen, aber irgendwann kamen ihm Zweifel. Nach Kontakt und ausführlichen Gesprächen mit anderen Totalverweigerern entschloß er sich, auf keinen Fall den Zivildienst anzutreten. In der Zwischenzeit hatte er auch ein Studium angefangen. Da Martin nicht zum Märtyrer werden wollte, versuchte er sich mit Rückstellungsanträgen dem Zivildienst vorläufig zu entziehen. Vor dem Ablauf des ersten Drittels der Mindeststudienzeit erhielt er jedoch seine Einberufung zum Zivildienst. Martin schrieb dem BAZ, daß er den Zivildienst nicht antreten würde und begründete ausführlich seinen Entschluß. Das BAZ wies Martin auf die Folgen seiner Handlung hin, und da Martin selber keine Anstalten machte, sich einen Zivildienstplatz zu suchen, wurde ihm einer zugeteilt.

Kurz vor dem Einberufungstag schrieb Martin seiner Zivildienststelle, daß er aus bestimmten Gründen den Zivildienst nicht antreten würde und man dort nicht auf ihn warten solle. Da Martin drei Tage nach dem Einberufungstag immer noch nicht am Arbeitsort erschienen war, meldete seine Zivildienststelle dem BAZ, daß Martin nicht zum Zivildienst angetreten sei. Das BAZ schickte Martin ein ultimatives Telegramm, sich sofort an seiner Zivildienstarbeitsstelle zu melden. Da Martin sich nicht rührte, stellte das BAZ kurz darauf Strafanzeige gegen Martin wegen Dienstflucht (§52 oder §53 ZDG). Martin studierte in der Zwischenzeit weiter. Da er einer regelmäßigen Tätigkeit nachging, einen festen Wohnsitz hatte und keine Möglichkeit der Tatwiederholung und der Verdunklung bestand, konnte Martin sich weiter frei bewegen.

Ein paar Monaten später hatte Martin seinen Gerichtstermin. Nach einigen Stunden Verhandlung wurde er zu 5 Monaten Knast verurteilt. Sein Antrag auf Berufung wurde kurz darauf abgelehnt, und das Urteil war damit rechtskräftig. Martin mußte wenig später seine Strafe antreten. Aber er hatte seltenes Glück: Er kam in den offenen Strafvollzug, was heißt, er konnte am Tage den Knast verlassen und sich weiter seinem Studium hingeben. Nach vier Monaten wurde er wegen guter Führung entlassen.

 

Ein weiteres Beispiel: Norbert N. verweigerte den Kriegsdienst mit der Waffe. Monate später trat er seinen Zivildienst an. Nach 10 Monaten brach er seinen Dienst ab, unter anderem, weil er sah, daß seine Arbeit auf der Pflegestation mit seiner Äusbildung" nicht zu bewältigen war. Vom BAZ wurde er wegen Nichtbefolgung von dienstlichen Anweisungen (§54 ZDG) angezeigt. In der Zeit zwischen Dienstabbruch und Prozeß begann er sein Studium. In der ersten Instanz wurde Norbert zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 Mark und 200 unbezahlten Stunden Arbeitseinsatz in einem Krankenhaus verurteilt. Norbert legte Berufung ein und erhielt in der zweiten Instanz eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 35 Mark. Der Arbeitseinsatz wurde gestrichen.

 

Letzter Fall: Oswald O. hatte seine Einberufung zur Bundeswehr. Aus moralischer und politischer Überzeugung stellte er keinen KDV-Antrag. Am Einberufungstag trat er seinen Dienst nicht an. Er wurde daraufhin von den Feldjägern, der "Polizei der Bundeswehr", gesucht und nach ein paar Wochen auf dem Weg zur Uni vor seiner Wohnung aufgegriffen. Den Transport zur Kaserne, rund 300 Mark, mußte er selbst bezahlen. In der Kaserne verweigerte Oswald jeden Befehl. Deshalb wurde er zwei mal drei Wochen in den Arrest gesteckt. Da er sich mit seinen Vorgesetzten nicht besonders verstand, hatte er lediglich das Grundgesetz und die Bibel als Lesestoff, mußte morgens um 6 Uhr sein Bett hochklappen und durfte bis abends 22 Uhr auf einem Hocker in seiner Zelle sitzen.

Eine mögliche dritte Arrestzeit erließ man Oswald, da man einsah, daß sie keine erzieherische Funktion hätte (maximal kann man nur 3 mal 21 Tage in den Arrest gesteckt werden, bei in der letzten Zeit wiederholt Fälle bekannt wurden, in denen vier Arrestzeiten nacheinander ausgesprochen wurden). Oswald wurde nach Hause geschickt und ihm die Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr verboten (§22 Soldatengesetz (SG)). Gleichzeitig stellte die Bundeswehr einen Strafantrag gegen Oswald wegen Fahnenflucht (§15 Wehrstrafgesetz (WStG)) und Gehorsamsverweigerung (§19 oder §20 WStG). Dem Gericht konnte Oswald glaubhaft machen, daß sein Gewissen ihn jeden Kriegsdienst verbieten würde und er deshalb weder Wehr- noch Zivildienst ableisten werde. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind Gewissenstäter milde zu bestrafen und so erhielt Oswald eine Strafe auf Bewährung. Der Staatsanwalt legte gegen dieses milde Urteil Berufung ein und im zweiten Anlauf wurde Oswald zu drei Monaten Knast und einer Geldstrafe verurteilt.

Nach dem Absitzen seiner Strafe erhielt Oswald einen weiteren Einberufungsbescheid von der Bundeswehr. Oswald ging am Einberufungstag zur Kaserne (der Tarif der Bundeswehr für eine Fahrt zwischen Wohnort und Kaserne erschien ihm nach kurzer Überlegung als unangemessen hoch) und sagte, daß er den Gehorsam wieder verweigern würde. Nach einer Woche Bundeswehrarrest schickte man Oswald nach Hause und stellte Strafantrag. Oswald hatte Glück: Das zuständige Gericht war der Meinung, daß die konsequente Verweigerung von Oswald ein und dieselbe Straftat wäre, also keine neue Straftat vorliegt. Deshalb wurde es abgelehnt, gegen Oswald erneut zu verhandeln.


Beratung

Beratung durch Behörden

Wenn Du Beratung zu diesem Thema haben möchtest, kannst Du jederzeit die im Anhang angegebenen zuständigen Behörden nutzen. Sie sind zur Auskunft verpflichet. Ob das aber besonders sinnvoll ist, mußt Du jeweils für Dich selbst entscheiden. Sicherlich gibt es in den Ämtern und Behörden nette Menschen, die wirklich bemüht sind, den Leuten zu helfen. Aber Du solltest immer daran denken, daß im Amt Deine "Gegenspieler" sitzen, wenn es darum geht, das Studium nicht durch Bundeswehr oder Zivildienst zu unterbrechen. Die Mitarbeiter der Ämter werden dafür bezahlt, daß alle Zivildienstplätze besetzt werden und alle Panzer rollen.


Beratung durch unabhängige Einrichtungen

Die meisten Berater in unabhängigen Einrichtungen sind ganz gut motiviert, wenn es darum geht, Dir zu helfen. Denke aber daran, daß die Leute freiwillig und allermeistens unbezahlt ihre Baratungstätigkeiten durchführen. Ein forderndes oder unbeherrschtes Auftreten des Ratsuchenden ist daher völlig unangebracht. Überlege Dir gut, zu welcher Beratungsstelle Du gehst: Ein Berater für Totalverweigerer wird Dir keine Zivildienststelle besorgen können und/oder wollen. Bringe zur Beratung Zeit mit! Dort Streß zu machen, ist großer Mist. Wenn Du zur Beratung ohne Deine Unterlagen kommst (sämtliche Briefe der Behörden mit Briefumschlägen wegen des Poststempels, alle Kopien Deiner Briefe, Quittungen von Einschreiben, ...), ist die Beratung für Dich weniger effektiv und Du kannst Dir ganz schnell mal eine falsche Auskunft einhandeln. Berater können nicht immer von sich aus alles erfragen. Es ist also besser, mehr zu Deinem Fall zu erzählen, als etwas wichtiges zu übersehen.

Die Berater sind keine Götter und wissen bestimmte Dinge auch nicht. Jede Beratungsstelle ist froh, wenn Du Dich später nochmal meldest und erzählst, wie Dein Fall ausgegangen ist. Die meisten Beratungsstellen leiden unter Geldmangel - man freut sich dort also über jeden Groschen, der in den Spendentopf wandert. Das meiste Geld wird gebraucht, um sich mit Literatur und durch Seminare für die Beratungstätigkeit weiterzubilden.


Kommerzielle Beratung

Seit einigen Jahren geht es bei Beratungen mitunter auch um viel Geld. Es gibt diverse Vereine, Gruppen und Einzelpersonen, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen, Beratungsgespräche und angeblich totsichere Ausmusterungstricks zu verkaufen. Wir möchten hier eindringlich vor diesen Bauernfängern warnen. Wer sich nicht abhalten lassen will, kann sich relativ leicht über das Internet an entsprechende Geldabschöpfer wenden.

Leider gibt es auch unter etablierten KDV-Beratungsgruppen Tendenzen, Leistung zu verkaufen. So hält es eine große Berliner Organisation für notwendig, die absolut sichere Nicht-Zum-Bund-Müssen-Taktik für 500 DM plus zwei Monatseinkünfte des Opfers zu verschachern. Das Geld würde man für die politische Arbeit und für Gerichtskosten brauchen und außerdem spare der Ratsuchende ja auch viel Geld, wenn er seine Wehrpflicht nicht erfüllen muß.

Daneben gibt es auch eine Menge Gruppen, die für eine Beratung ein paar Mark verlangen, damit sie ihre Unkosten wie Büromiete und Telefonkosten bezahlen können. Bei 10 bis 15 DM sollte hier allerdings die Schallgrenze liegen.

 

Zu guter letzt

Über Hinweise zu Fehlern und Änderungen in der Gesetzeslage freut sich der Autor jederzeit. Jedoch bittet er davon abzusehen, Beratungsanfragen zu stellen. Diese können leider nicht beantwortet werde.

Die Vervielfältigung dieses Textes, auch von Teilen, ist gestattet. Bedingung dabei ist, daß die Quelle, die Nummer der Ausgabe und der Redaktionsschluß für diese Ausgabe angegeben wird. Ausgeschlossen ist jede Vervielfältigung zum Zwecke des Verkaufs! Das bedeutet, daß alle Medien, die diesen Text oder Teile des Textes enthalten, vollständig kostenlos abgegeben werden müssen. Lediglich eine Versandkostenpauschale vom maximal 3 DM wird davon ausgenommen. Bei allen Veröffentlichungen im Internet ist ein Link auf die Seite http://www.denk-stein.com./tilt/ zu legen.Veränderungen und Korrekturen des Textes sind als solche ausdrücklich kenntlich zu machen oder mit dem Autor abzusprechen.

Abweichungen von diesen Copyright-Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Autors.

Stephan Scholz

[ Home ] [ Mail ]

© tilt