KDV-Antrag für Bundeswehrangehörige,
Reservisten und Ungediente heute?

12.04.2015 (aktualisiert 16.04.2023) | Die Wehrpflicht ist doch ausgesetzt! Oder?

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist Verfassungsrecht und daher vollkommen unabhängig von der Wehrpflicht. Gerade für Reservisten und Bundeswehrangehörige, die sich in der aktuellen Auseinandersetzung in Europa und der Welt, gewinnt die Frage neue Aktualität. Wer also will, kann auch heute immer noch verweigern. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, früher Bundesamt für den Zivildienst (BAZ), bearbeitet den Antrag. Eingereicht wird der KDV-Antrag allerdings beim regionalen Kreiswehrersatzamt (bezeichnet als „Karrierecenter der Bundeswehr“). Nach der gesundheitlichen Eignungsprüfung, früher als Musterung bezeichnet, wird der Antrag nach Köln weitergeleitet.
ue | aktualisiert am 16.04.2023

Hier noch eine filmische Anregung von Otto Waalkes.