KDV-FAQ

Fragen und Antworten zur Kriegsdienstverweigerung

Die KDV-FAQ (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen) werden regelmäßig durch Martin Klinkhardt, Stephan Seidel und Rainer Krämer im FIDO-Netz veröffentlicht. Den tilt-Lesern stellen wir hier unsere Internetversion zur Verfügung.


roter Pin Ich möchte verweigern. Bei wem muß ich den Antrag stellen? [ Antwort ]
roter PinAb wann kann ich verweigern? [ Antwort ]
roter PinGibt es Altersobergrenzen für die Einberufung zum Zivildienst? [ Antwort ]
roter Pin Bis wann kann ich verweigern? [ Antwort ]
roter Pin Wann ist der günstigste Termin für den Antrag? Vor, während oder nach der Musterung?  [ Antwort ]
roter Pin Wie ist das mit Homosexuellen - wie verhält sich denn die BW da?  [ Antwort ]
roter Pin Was bedeutet der Tauglichkeitsgrad?  [ Antwort ]
roter Pin Woraus muß der KDV-Antrag bestehen?  [ Antwort ]
roter Pin Normalfall: Ich bin ungedienter Wehrpflichtiger, bin noch nicht einberufen, habe noch keine Vorbenachrichtigung erhalten, daß ich kurzfristig einberufen werden kann und habe auch früher nie einen KDV-Antrag gestellt. Wie läuft das Verfahren eigentlich ab?  [ Antwort ]
roter Pin Muß ich alle Unterlagen zusammen abschicken? [ Antwort ]
roter Pin Reicht ein normaler Brief als Versandform aus? [ Antwort ]
roter Pin Wo bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis her? [ Antwort ]
roter Pin Was für einen Lebenslauf muss ich schreiben? [ Antwort ]
roter Pin Was sollte in der Begründung stehen? [ Antwort ]
roter Pin Wie lang sollte die Begründung werden? [ Antwort ]
roter Pin Ich habe alle Unterlagen eingereicht. Wie lange dauert es, bis ich Bescheid bekomme?  [ Antwort ]
roter Pin Das BAZ hat seit einigen Monaten nichts mehr bzgl. meines Antrages von sich hören lassen - kann ich etwas machen, um das Verfahren zu beschleunigen? [ Antwort ]
roter Pin Ich habe da so ein Schreiben bekommen, darin steht: "... ergeht folgender Bescheid: Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern." Was heißt das denn nun wieder? [ Antwort ]
roter Pin Wie lauten die Adresse und die Telefonnummer des BAZ? [ Antwort ]
roter Pin Wie finde ich eine Zivildienststelle? [ Antwort ]
roter Pin Gibt es Einschränkungen bei der Wahl der Zivildienststelle? [ Antwort ]
roter Pin Kann die Musterungsnote einen Einfluss auf die Einstellung als Zivildienstleistender haben? [ Antwort ]
roter Pin Und wie fange ich dort an, wenn ich eine Stelle gefunden habe? [ Antwort ]
roter Pin Was hat es mit der Vierwochenfrist auf dem Einberufungsformular auf sich? [ Antwort ]
roter Pin Wie erfahre ich, wann ich tatsächlich anfangen muß? [ Antwort ]


Abkürzungen:
KWEA Kreiswehrersatzamt
KDVNG Kriegsdienstverweigerungsneuordnungsgesetz


?: Ich möchte verweigern. Bei wem muß ich den Antrag stellen?

!: Den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellst Du bei dem Kreiswehrersatzamt, bei dem Du gemustert wirst. (KDVNG Art.1,Par.2,Abs.2) [ zurück ]


?: Ab wann kann ich verweigern ?

!: Frühestens ein halbes Jahr vor Deinem achtzehnten Geburtstag kannst Du einen Antrag stellen, für den Du nicht die Einwilligung Deiner Eltern brauchst. (KDVG Par.2,Abs.4) [ zurück ]


?: Gibt es Altersobergrenzen für die Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst?

!: Die gibt es in der Tat. Zum Wehrdienst einberufen werden kannst Du prinzipiell, bis Du das 25. Lebensjahr vollendet hast. Aber es gibt ja keine Regel ohne Ausnahmen. Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres kannst Du einberufen werden, wenn Du

a) wegen einer Zurückstellung nach Par.12 nicht vor Vollendung des 25.Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konntest und der Zurückstellungsgrund entfallen ist ,

b) Dich vor vor Vollendung des 25. Lebensjahres mindestens zeitweise ohne die nach Par.3 Abs.2 erforderliche Genehmigung ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben,

c) nach Par.29 Abs.6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und Tage schuldhafter Abwesenheit nachzudienen haben (Par.5 Abs.3) oder

d) nach Vollendung des 24. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, daß sie im Zeitpunkt des Verzichts das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht im Zivildienstverhältnis befinden;

Bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres kannst Du eingezogen werden, wenn

a) wegen Deiner beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich (Par.40) verwendet werden würdest oder

b) wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (Par.13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (Par.13b) vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht herangezogen worden bist.

Wenn Du wegen Deines Anerkennungsverfahrens nicht vor Vollendung des 25. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehengebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konntest, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Daür des Annerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 28. Lebensjahres hinaus." (WPflG Par.5 Abs.1) [ zurück ]


?: Bis wann kann ich verweigern ?

!: Du kannst immer verweigern, selbst wenn Du Deinen Wehrdienst gerade ableistest oder abgeleistet hast. Es ändert sich nur der Verfahrensweg. (KDVNG Par.2 Abs.3 und 4) [ zurück ]


?: Wann ist der günstigste Termin für den Antrag, vor, während oder nach der Musterung ?

!: Es ist grundsätzlich egal, ob man seine Verweigerung vor, während oder nach der Musterung einreicht; entscheidend ist das Einreichen des Antrags vor Eintreffen der Vorbenachrichtigung bzw. der Einberufung. Wer Sorge hat, daß er kurz nach der Musterung seine Einberufung in die Hand gedrückt bekommt, der möge vor der Musterung oder bei der Musterung den Antrag stellen. Wer ein wenig auf T5 spekuliert, für den ist es u. U. günstiger, erst nach der Musterung zu verweigern. Eine Empfehlung, die für alle und jeden zutrifft, kann ich nicht geben. [ zurück ]


?: Wie ist das mit Homosexuellen - wie verhält sich denn die BW da?

!: Schwule werden als Grund- und Zivildienstleistende genommen, solange sie "gemeinschaftsfähig", d.h. nicht sehr auffällig sind. Homosexülle Zeit- und Berufssoldaten sind dagegen unerwünscht. Bis vor einigen Jahren wurden Schwule als nicht wehrdienstfähig ausgemustert. Das ist inzwischen nicht mehr der Fall. Die Bundeswehr geht davon aus: "Ein Wehrdienstpflichtiger mit 'abnormen sexuellen Verhaltensweisen' bzw. mit 'sexueller Fehlhaltung ohne grobe Störung der Anpassungs-, Leistungs-, Belastungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit' ist wehrdienstfähig. Als nicht wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige auszumustern, wenn bei ihm 'ausgeprägte sexuelle Deviationen mit Beeinträchtigung der Gemeinschaftsfähigkeit' vorliegen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Gemeinschaftsfähigkeit liegen sicherlich nicht bei den Schwulen vor, die unauffällig ihre Homosexualität leben. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Wehrpflichtige z.B. in seinem äußeren und seinem Gehabe eindeutige Hinweise auf seine Orientierung gibt, sodaß seine militärische Umgebung sich damit auseinandersetzen müßte. Das kann im Einzelfall alle Beteiligten überfordern, insbesondere den Schwulen, wenn er sich nicht in der Lage sieht, seine Homosexualität zu verleugnen.

Es entspricht der Praxis vieler Kreiswehrersatzämter, Schwule, die erkennbar schwul wirken, als nicht wehrdienstfähig auszumustern..."

Als Quelle wird angegeben: SchwIPs (Hrg.): Schwule im Recht, S.102  [ zurück ]


?:Du hast da eben was von T5 gesagt - was hat es mit den T's auf sich?

!: Das Ergebnis der Musterung wird in folgenden Tauglichkeitsgraden ("T's") zusammengefaßt:

1. Wehrdienstfähig mit
a) T 1 (voll verwendungsfähig)
b) T 2 (verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten)
c) T 3 (verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten)

2. T 4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig, z.B. beim gebrochenen Bein oder wegen den Folgen einer kurz zurückliegenden Operation)

3. T 5 (nicht wehrdienstfähig, sprich: Ausgemustert!)

4. T 7 (Der deutsche Bundestag hat zur Erhöhung der Dienstgerechtigkeit mit Gültigkeit zum 1.1.1995 den Par. 8a des Wehrpflichtgesetzes um den Verwendungsgrad "verwendungsfähig für bestimmte Tätigkeiten des Grundwehrdienstes unter Freistellung von der Grundausbildung" ergänzt. In der Realität hat ein T7-Gemusterter jedoch trotzdem eine Art "abgeschwächte Grundausbildung" zu absolvieren!

Die Tauglichkeitsstufe T 6 gibt es nicht. [ zurück ]


?: Woraus muß der KDV-Antrag bestehen ?

!: Der KDV-Antrag muss folgendes beinhalten:

roter Pin das formale Begleitschreiben (siehe nächste Frage)
roter Pin ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter ist als 3 Monate
roter Pin einen ausführlichen Lebenslauf
roter Pin die Darlegung der Beweggründe.

(KDVG Par.2 Abs.2 Sätze 2 und 3)  [ zurück ]


?: Ich bin ungedienter Wehrpflichtiger, bin noch nicht einberufen, habe noch keine Vorbenachrichtigung erhalten, daß ich kurzfristig einberufen werden kann und habe auch früher nie einen KDV-Antrag gestellt. Wie läuft das Verfahren eigentlich ab?

!: Du bist erfaßt worden und hast die Vorladung zur Musterung erhalten. In diesem Fall stellst Du den Antrag schriftlich bei Deinem Kreiswehrersatzamt. Formulierung etwa so: "Hiermit stelle ich unter Berufung auf Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,
weil mir mein Gewissen den Dienst mit der Waffe verbietet."

Das KWEA wird per Brief antworten, daß Dein Antrag eingegangen ist und ans Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet wird. Dieses ist dann zuständig für die Bearbeitung des Antrags, und jeder weitere Schriftwechsel geht ans BAZ. (KDVNG §§ 4 bis 8) [ zurück ]


?: Muß ich alle Unterlagen zusammen abschicken ?

!: Nein. Es ist aber sinnvoll, alles zusammen abzuschicken. Wenn das KWEA den Eingang Deines Antrags bestätigt hat, mußt Du alle fehlenden Unterlagen unter Angabe Deiner Personalkennummer ans BAZ schicken.

Der tilt-Tip: Es kann durchaus sehr sinnvoll sein, seine Unterlagen verzögert einzureichen; also zuerst nur den Antrag auf KDV und den Rest erst nach Aufforderung nachreichen (Unbedingt eventuelle Fristen beachten!). Dieses Verfahren ist für alle Leute geeignet, die zum Beispiel auf eine Rückstellung für eine weitgehend geförderte Ausbildung spekulieren, aber die notwendigen Ausbildungszeiten noch nicht erreicht haben. [siehe auch Student + Wehrpflicht zu diesem Thema]

[ zurück ]


?: Reicht ein normaler Brief als Versandform aus ?

!: Damit Du im unwahrscheinlichen Falle rechtlicher Streitigkeiten nachweisen kannst, daß und wann Deine Antragsunterlagen beim BAZ eingegangen sind, empfiehlt es sich, diese per Einschreiben zu schicken. Wer sich einen eventuellen Anruf beim KWEA sparen möchte, um nachzuhören, ob sein Antrag angekommen ist, kann das (übergabe-)Einschreiben auch mit Rückschein versenden (ist aber teurer!). [ zurück ]


?: Wo bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis her ?

!: Ein Führungszeugnis beantragst Du auf dem Einwohnermeldeamt (im Rathaus, Meldestelle der Polizei). Es kostet 15 Mark und wird Dir normalerweise innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt, und zwar vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aus Berlin. Es kann aber, bei entsprechendem Andrang, auch mal bis zu fünf Wochen dauern. Es ist also empfehlenswert, sich rechtzeitig um ein Führungszeugnis zu kümmern. [ zurück ]


?: Was für einen Lebenslauf muss ich schreiben ?

!: Du benötigst einen ausführlichen Lebenslauf mit folgendem Inhalt:
o Dein Name/Vorname
o Staatsangehörigkeit
o Dein Geburtstag/-ort,
o Name/Beruf der Eltern,
o Anzahl und Namen Deiner Geschwister,
o Dein schulischer Werdegang,
o Deine Ausbildung und Berufsziele, evtl. ausgeübte Tätigkeiten,
o Deine Konfession
o entsprechende Angaben, wenn abzusehen ist, daß das Führungszeugnis nicht "keine Eintragung" hat. (KDVNG Par.2 Satz 3) [ zurück ]


?: Was sollte in der Begründung stehen?

!: Eine Gewissensentscheidung, wie sie hier gefordert wird, ist eine Entscheidung, die an den Masßtäben von "gut" und "böse" orientiert ist. D.h. für Dich muß feststehen: Einen anderen Menschen zu töten ist definitiv böse und Du würdest davon kaputtgehen! Wichtig: Diese Aussagen muss Deine Begründung zeigen!

Es gibt kein einheitliches Gewissen für alle Menschen. Daraus folgt: Das Gewissen jedes einzelnen Menschen ist geformt durch seinen persönlichen Lebensweg, seine Erfahrungen, seine Umwelt. Daher gibt es keine universale Begründung, die auf jeden zutrifft.Du mußt Dein bisheriges Leben nun wiederaufrollen und die Punkte markieren, an denen etwas auftrat, was Dein Gewissen nachhaltig beeinflußt hat. Hier mußt Du natürlich speziell auf die Punkte eingehen, die Dich dazu gebracht haben, diesen Antrag zu stellen. Kurz gesagt, Du mußt nicht nur das Resultat (deine Gewissensentscheidung gegen den Wehrdienst m.d. Waffe) zeigen, sondern auch den Prozess der Gewissensprägung darstellen. Geeignete Wendepunkte in diesem Prozess sind beispielsweise:

o Bilder von Kriegen in den Nachrichten
o Erzählungen Deiner Grosseltern aus dem Zweiten Weltkrieg
o im Krieg/ durch Kriegsfolgen umgekommene Verwandte
o Erzählungen von Bekannten/Freunden, die in Kriegsgebieten waren
o erste Kontakte mit dem Thema KDV (z.B. Erörterung im Schulaufsatz)
o KDV-Antragsverläufe älterer Brüder
o Lektüre von Büchern (z.B. Im Westen Nichts Neues)

Ausserdem ist es unerlässlich, daß Du Dich mit dem im Grundgesetz verankerten Verteidigungsauftrag der Bundeswehr befaßt. (BW primär als Abschreckung, dann als Verteidigungsmacht!). Hieran läßt sich der Gewissenskonflikt beispielhaft zeigen: Wenn Du angreifende Soldaten nicht tötest (aktives Töten!), bringen diese Deine Kameraden oder Zivilisten (passives Töten: Du hast das nicht verhindert!) um. Darüberhinaus könntest Du auch ein Wort über die humanitären Aktionen der BW (und neürdings auch über die out-of-area-Einsätze der BW) und dabei den ursprünglichen Auftrag der Bundeswehr verlieren. Es ist auch nützlich, zu schreiben, ob und zu welchen Veränderungen Deine Gewissensentscheidung in der Gestaltung Deines Lebens geführt hat. Zu guter Letzt ist ein Ausblick auf die Zukunft sinnvoll. Du kannst darstellen, was Du in Zukunft machen willst und warum, und daß Du auf keinen Fall bei Rüstungsfirmen arbeiten wirst. Auch, wo Du Deinen Zivildienst leisten möchtest, kannst Du hier sagen, und in diesem Zusammenhang klarmachen, daß Du die drei Monate mehr ganz bewußt in Kauf genommen hast. Und immer wieder mußt Du deutlich machen, daß das Menschenleben das höchste Gut ist, daß auch der gegnerische Soldat ein Mensch mit dem Recht zu leben ist. [ zurück ]


?: Wie lang sollte die Begründung werden ?

!: Nicht zu kurz und nicht zu lang. Sinnvoll ist eine Länge von 1-2 Seiten in Maschinenschrift (bei Handschrift entsprechend etwas mehr), wobei dies nur eine untere Richtlinie darstellt. In der Formulierung gilt: prägnant, genau, deutlich, ausführlich, aber nicht weitschweifig, sowie keine übertreibungen in der Darstellung und Widersprüche, die den Wahrheitsgehalt der Aussagen anzweifeln lassen. [ zurück ]


?: Ich habe die Unterlagen alle eingereicht. Wie lange daürt es, bis ich den Bescheid über den Antrag bekomme ?

!: Das kann schon etwas länger dauern. Rechne mal mit ungefähr drei Monaten, was aber einen rein (unverbindlichen) Mittelwert darstellt. Es hat auch schon nur 4 Wochen gedauert oder aber bis zu 5 Monaten! [ zurück ]


?: Das BAZ hat seit einigen Monaten nichts mehr bzgl. meines Antrages von sich hören lassen - kann ich etwas machen, um das Verfahren zu beschleunigen?

!: In den meisten Fällen genügt es, wenn Du beim BAZ anrufst und höflich nachfragst, was aus Deinem gestellten Antrag geworden ist, nachdem Du keinerlei Reaktion erhalten hast. Sollte dies zu keinem fruchtbaren Ergebnis führen, so kannst Du letztlich noch folgenden Brief (natürlich dann für den eigenen konkreten Fall ensprechend datenmässig abgeändert!) abschicken, um etwas deutlicher Druck zu machen:

An das Bundesamt für den Zivildienst Köln
Betr: Verzögerung beim Antrag auf Kriegsdienstverweigerung

Vor über 5 Monaten (in Worten F-ü-N-F) habe ich meine Verweigerung mit sämtlichen Unterlagen an das Kreiswehrersatzamt geschickt, welches sich um die Weiterleitung an Sie gekümmert hat. Doch bis zum heutigen Tage habe ich von Ihnen keine Bestätigung oder anderweitige Reaktion bekommen.

Deshalb bitte ich Sie aufgrund der kurzen Zeit, die es noch bis zu meiner bevorstehenden Einberufung dauert, meinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich verstehe, daß Sie dem Ansturm von Verweigerungen nicht mehr gewachsen sind, sehe aber nicht ein, wieso ich deswegen Mitschuld tragen soll. Vielmehr vermute ich, daß es sich dabei um eine Verzögerungstaktik handelt, um einen Teil der Kriegsdienstverweigerer zu einem Umdenken zu zwingen.

Sollte ich bis zum 31.12.2001 weder schriftlich noch telefonisch von Ihnen hören, sehe ich keine andere Möglichkeit mehr, als RECHTLICHE Schritte gegen Sie einzuleiten.
mfg, ...

Danach sollten sie Dir normalerweise sehr schnell Deine Verweigerung zugeschickt haben. Wichtig: Diesen Brief nicht nach 2-3 Wochen abschicken, sondern nur "im Notfall", d.h. wenn 4-5 Monate kommentarlos verstrichen sind und sogar Telefonanrufe beim BAZ nichts bewirkt haben. [ zurück ]


?: Ich habe so ein Schreiben bekommen, darin steht: "... ergeht folgender Bescheid: Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern." Was soll das denn heissen?

!: Gratuliere, Du bist anerkannt worden. Das Schreiben bedeutet so viel wie: "Sie sind als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden." [ zurück ]


?: Wie lautet die Adresse und die Telefonnummer des BAZ ?

!: Bundesamt für den Zivildienst
Sibille Hartmann-Strasse 2-8
50964 Köln-Zollstock

Die Postanschrift lautet:
Bundesamt für den Zivildienst
50964 Köln

Telefon: (0221) 3673 - 0
Telefax: (0221) 3673 - 661/662
Das Durchwahlverzeichnis findest Du in der zivifaq. [ zurück ]


?: Wie finde ich eine Zivildienststelle ?

!: Mit Deiner Anerkennung als KDV (Sie sind berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.) bekommst Du eine Liste mit Vereinen und Institutionen, an die Du Dich wenden kannst. Solche Listen sind auch bei örtlichen Zivildienstgruppen erhältlich. Du kannst aber auch in Deiner näheren Umgebung soziale Einrichtungen abklappern, wie z.B. Altenheime, Krankenhäuser, Behindertenheime, den Fahrdienst des Roten Kreuzes, die Johanniter-Unfallhilfe, den Malteserhilfsdienst usw.! Nach Paragraph 4 Abs.1 Satz 1 ZDG sollen Institutionen Zivildienststellen haben, "die insbesondere Aufgaben im sozialen Bereich, im Bereich des Umweltschutzes und der Landschaftspflege durchführen; überwiegend sollenBeschäftigungßtellen des sozialen Bereichs anerkannt werden". [ zurück ]


?: Gibt es Einschränkungen bei der Wahl der Zivildienststelle ?

!: Ja. Du darfst Deinen Zivildienst nicht bei einer Dienststelle antreten,bei der Du vorher ehrenamtlich oder bezahlt tätig warst, z.B.: als Leiter einer Jugendgruppe. Außerdem dürfen in der Dienststellenleitung keine nahen Verwandten sitzen.Wenn Du aber vorher in einer Dienststelle ehrenamtlich tätig warst und dort Schwerstbehinderte oder Schwerstkranke betreut hast und bei einer Unterbrechung dieser Betreuung für die Betreuten unvertretbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen oder Belastungen eintreten würden, darfst Du dort Deinen Zivildienst leisten. (ZDG Par.19 Abs.3) [ zurück ]


?: Kann die Musterungsnote einen Einfluss auf die Einstellung als Zivildienstleistender haben ?

!: Eigentlich nicht. Normalerweise fragen die potentiellen Dienststellen auch nicht nach der Musterungsnote. Wichtig ist allerdings das ärztliche Untersuchungsergebnis: Deshalb wirst Du auch gleich nach dem tatsächlichen Dienstantritt zu einem Vertrauensarzt des BAZ geschickt und quasi nochmal untersucht.

Aber wenn Du wegen schwerer Rückenschädigung nur T3/T7 gemustert bist, ist es unwahrscheinlich, daß die Dienststelle Dich einstellt, wenn z.B. Behinderte gehoben werden müssen. Diese Überlegung solltest Du auch anstellen! [ zurück ]


?: Und wie fange ich dann dort an, wenn ich eine Stelle gefunden habe?

!: Wenn Du eine Einrichtung gefunden hast, die Dich haben will, füllt sie mit Dir einen Antrag auf Einberufung zum Zivildienst aus und schickt diesne an die zuständige Verwaltungsstelle, die auch noch einmal einen Stempel draufsetzt und den kompletten Antrag dann nach  Köln schickt (BAZ). Sie wird vorher mit Dir absprechen, wann Du Deinen Dienst antrittst und dieses Datum ebenfalls im Antrag angeben. [ zurück ] [geändert durch tilt]


?: A propos Antrag auf Einberufung zum Zivildienst: Auf diesem Formular steht irgendetwas von einer Vierwochenfrist. Was soll das?

!: Der Einberufungsvorschlag verweist auf Par.19 Abs.6 ZDG, der da lautet: "Der Einberufungsbescheid soll mindestens vier Wochen vor dem Einberufungstermin ergehen. [...]" Im Normalfall wird diese Frist eingehalten, es sei denn, Du und/oder die Dienststelle haben Interesse daran, daß Du so schnell wie möglich anfängst. Der Wegfall der Frist ist auch dann von Interesse, wenn Du erst bei der BW warst und dann dort Deinen KDV-Antrag gestellt hast. In diesem Fall sollst Du nämlich, schreibt der Leitfaden, möglichst ohne Verzögerung zum Zivildienst wechseln. (ZDG Par.19 Abs.1 Satz 2) [ zurück ]


?: Und wie erfahre ich, wann ich nun tatsächlich anfangen muß?

!: Du erhältst vom BAZ einen Einberufungsbescheid, in dem steht, daß Du vom xx.xx.xx bis zum xx.xx.xx Deinen Zivildienst ableisten mußt. Ausserdem ist Deine Dienststelle angegeben, an der Du am Dienstantrittstag bis spätestens 15 Uhr zu erscheinen hast. Zumeist erhältst Du auch noch Post von Deiner Dienststelle, die Dir mitteilt, um wieviel Uhr genau Du Deinen Dienst anzutreten hast, sowie einen Termin für die Einstellungsuntersuchung. [ zurück ]


Hinweise der Autoren dieser FAQ:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß der obige Text von uns nach bestem Wissen verfaßt wurde. Möglicherweise befinden sich allerdings noch einige Fehler oder sonstige Ungenauigkeiten darin. Wir zeichnen nicht verantwortlich für Schäden (Fristversäumnisse etc.) jedwelcher Art, die durch Auslassungen,fehlerhafte Angaben oder nicht autorisierte Veränderungen (wo und durch wen auch immer) entstehen oder enstehen könnten. Daher ist der Inhalt dieses Textes nur als Wegweiser zu verstehen. Das Original wird nur direkt in die Fidoarea Zivi.Ger gepostet! (wo auch sonst:-) Dessenungeachtet darf dieser Text in Computernetzen frei verteilt werden. Bei Wiedergabe dieses Textes in gedruckten Medien ist vorher die schriftliche Genehmigung der Autoren einzuholen. Wer Fehler findet oder Ergänzungen hat, der möge dies bitte per NM an den FAQ-Keeper schreiben.

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Hinweise von tilt: Die Literaturliste dieser FAQ haben wir gestrichen, da alle hier aufgeführten Bücher auch auf der tilt-Literatur-Seite und die entsprechenden Zeitschriften auf unserer Zeitschriften-Seite zu finden sind und wir nur jeweils eine Liste pflegen möchten.

Wir weisen darauf hin, daß der Originaltext laut copyright der Autoren in Computernetzen frei verteilt werden darf, wir unsererseits allerdings die Vervielfältigung dieser HTML-Version der FAQ ausdrücklich nicht zur weiteren Veröffentlichung freigeben. Wer diese Version außer für rein private Zwecke in elektronischen oder gedruckten Medien weiterverwenden möchte, wende sich bitte direkt an tilt.

Stand dieser FAQ: 04.03.2001

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